HUNDEATTACKE: Mangelnde Beißhemmung rechtfertigt Einschläferung des HundesNach einem lebensbedrohlichen Angriff eines
Rottweilers aus Duisburg auf ein zweijähriges Mädchen muss der
Hund wegen seiner „mangelnden Beißhemmung“
eingeschläfert werden.
Die Anordnung der Stadt Duisburg sei nicht zu beanstanden, zumal der
Hund wegen seines Alters nicht mehr
erfolgversprechend therapiert werden kann, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom Dienstag, 4. August 2015 (Az.: 18 L 2369/15).Der Rottweiler war am 6. Juli 2015 von der Stadt Duisburg sichergestellt worden, nachdem er ein zweijähriges Mädchen schwer verletzt hatte. Eine Bekannte der
Hundehalterin war mit dem
Rottweiler Gassi gegangen. Dabei riss sich der
Hund los und attackierte eine Familie. Der
Rottweiler biss das Mädchen in Ohren, Auge, Mund, Bauch und Beinen.
Ein Gutachter stellte fest, dass der Rottweiler „ein fehlgeleitetes und inadäquates Jagdverhalten sowie eine mangelnde Beißhemmung“ aufweise. Der Hund hatte „in
gefahrdrohender Weise unvermittelt und ohne Droh- und Warnsignale angegriffen“ und sich auch von weiteren Attacken auf das Kind nicht abbringen lassen. Der
Rottweiler lasse sich zudem wegen seines Alters nicht mehr erfolgversprechend therapieren.
Die von dem Hund weiterhin ausgehende Gefahr könne nur mit der Einschläferung begegnet werden, entschied das Verwaltungsgericht. Andere, weniger einschneidende Maßnahmen seien nicht ersichtlich.
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