HUNDEATTACKE: Mangelnde Beißhemmung rechtfertigt Einschläferung des Hundes

HUNDEATTACKE: Mangelnde Beißhemmung rechtfertigt Einschläferung des Hundes

Die Anordnung zur Tötung eines Hundes, Euthanasierung von Amts wegen, kann nach einem Beißvorfall erfolgen. Nach einem lebensbedrohlichen Angriff eines Rottweilers aus Duisburg auf ein zweijähriges Mädchen muss der Hund wegen seiner „mangelnden Beißhemmung“ eingeschläfert werden.

hundeattacke hundebiss ackenheil



Die Anordnung der Stadt Duisburg sei nicht zu beanstanden, zumal der Hund wegen seines Alters nicht mehr erfolgversprechend therapiert werden kann, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom Dienstag, 4. August 2015 (Az.: 18 L 2369/15).Der Rottweiler war am 6. Juli 2015 von der Stadt Duisburg sichergestellt worden, nachdem er ein zweijähriges Mädchen schwer verletzt hatte. Eine Bekannte der Hundehalterin war mit dem Rottweiler Gassi gegangen. Dabei riss sich der Hund los und attackierte eine Familie. Der Rottweiler biss das Mädchen in Ohren, Auge, Mund, Bauch und Beinen.Ein Gutachter stellte fest, dass der Rottweiler „ein fehlgeleitetes und inadäquates Jagdverhalten sowie eine mangelnde Beißhemmung“ aufweise. Der Hund hatte „in gefahrdrohender Weise unvermittelt und ohne Droh- und Warnsignale angegriffen“ und sich auch von weiteren Attacken auf das Kind nicht abbringen lassen. Der Rottweiler lasse sich zudem wegen seines Alters nicht mehr erfolgversprechend therapieren.
Die von dem Hund weiterhin ausgehende Gefahr könne nur mit der Tötung des Hund durch die Anordnung zur Euthanasierung begegnet werden, entschied das Verwaltungsgericht. Andere, weniger einschneidende Maßnahmen seien nicht ersichtlich.

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL


Ackenheil Anwaltskanzlei | Kanzlei für Tierrecht / Hunderecht
Rechtsanwalt Ackenheil - Anwalt für Hunde Bundesweite Rechtsberatung: Beißvorfall, Hundehaltungserlaubnis, Hundehaltung, Haftung, Hundebiss, Hundezucht, Wesenstest, Listenhunde, gefährlicher Hund, #Maulkorb, Leinenpflicht, Recht rund um den Hund... Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Terminvergabe : 06136 - 762833
Zu unserer Hauptseite:
Ackenheil Anwaltskanzlei Kanzlei für Tierrecht [email protected]

Interessante Beiträge auf unserer Hauptseite:

Einstufung als gefährlicher Hund / Das Verfahren

Aufstellung Urteile zu gefährlicher Hund

Liste Landeshundegesetze, Hundegesetze und Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer