Bayern Hundeverordnung: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

Bayern Hundeverordnung: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
In Bayern wird bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:
Pit–Bull,
Bandog,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier,
Tosa–Inu.

(2) 1 Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
Alano,
American Bulldog,
Bullmastiff,
Bullterrier,
Cane Corso,
Dog Argentino,
Dogue de Bordeaux,
Fila Brasileiro,
Mastiff,
Mastin Espanol,
Mastino Napoletano,
Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
Perro de Presa Mallorquin,
Rottweiler.

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von behördlicher Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden, der Einstufung als gefährlicher Hund, berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.

Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung nachweisen?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.weiterlesen ...

Kampfhundeverordnung / Bayern / Hundehaltung Bayern

Kampfhundeverordnung (Bayern) / Hundehaltung Bayern
In Bayern werden bestimmten Hunderassen generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ unterstellt. Diese Hunderassen werden im Gesetz "Kampfhunde" genannt. Die entsprechende Verordnung heißt "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" – im Volksmund auch Kampfhundeverordnung genannt…Anwalt für Hunderecht Ackenheilweiterlesen ...