Feststellung der Gefährlichkeit | Erhöhte Hundesteuer auch für Hunde unter einem Jahr

Feststellung der Gefährlichkeit | Erhöhte Hundesteuer auch für Junghunde - Hunde unter einem Jahr
Gefährlichkeitsfeststellung eines Junghundes.Das VG Cottbus hatte nun darüber zu entscheiden, ob auch schon ein Welpe bzw ein Junghund einer gefährlichen Hunderasse schon gefährlich gemäß der Hundehalterverordnung einzustufen ist. Ergebnis: Auch für Welpen von gefährlichen Hunderassen oder auch für Junghunde von gefährlichen Hunderassen muss man als Hundehalter die erhöhte Hundesteuer für Hunderassen die potentiell als gefährlich gelten (sogenannte Listenhunde) zahlen. …Weiter lesen…

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Gefährlicher Hund | Hundesteuer: 1.000 Euro Hundesteuer für gefährlichen Hund

Hunderecht: Gefährlicher Hund | Hundesteuer: 1.000 Euro Hundesteuer für gefährlichen Hund ist rechtmäßig
Wer einen von der Behörde als gefährlich geltenden Hund hält zahlt in der Regel erhöhte Hundesteuer. Eine Hundesteuer in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr ist für einen nach den Landeshundegesetzen „gefährlichen Hund“ nicht zu beanstanden…Näheres …
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Hundesteuer: gerecht trotzdem andere Tiere nicht besteuert werden

Hundesteuer: gerecht trotzdem andere Tiere nicht besteuert werden
Hundesteuer ist gerecht auch wenn andere Tiere nicht besteuert werden. Die Besteuerung von Hunden verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil die Haltung anderer Tiere, z. B. Katzen, aus Gründen der Liebhaberei nicht besteuert werde, so entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Das VG Wiesbaden hatte sich mit der Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden zu beschäftigen. Ein Hundehalter war gegen den Hundesteuerbescheid für 2016 vorgegangen. Ist die Hundesteuer gerecht auch wenn andere Tierhalter, Pferdebesitzer oder Katzenhalter keine extra Steuer für ihr Tier zu tragen haben?… >> Weiter <<


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KEINE ERHÖHTE HUNDESTEUER | Bullmastiff und Bordeauxdogge nicht aufgrund der Rasse "gefährlich"

Für Hunde, die als abstrakt gefährlich gelten, können in Schleswig Holstein die Gemeinden höhere Steuern verlangen. Dagegen haben zwei Hundebesitzer geklagt und nun vom Verwaltungsgericht Schleswig Recht bekommen. In den Verfahren ging es um einen Bullmastiff und eine Bordeauxdogge…weiterlesen ...

Zu hohe Hundesteuer kommt einem Hundeverbot gleich

Zu hohe Hundesteuer kommt einem Hundeverbot gleich
Auch für sogenannte Kampfhunde / Listenhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde dürfen Kommunen keine Steuer von 2.000 Euro pro Jahr erheben. Denn dies ist für die Halter „erdrosselnd“ und kommt faktisch einem Verbot gleich...weiterlesen ...

Hundesteuer: Kampfhundesteuer von 2000 € gleicht einem KAMPFHUNDEVERBOT und ist unzulässig

Hundesteuer: Kampfhundesteuer von 2000 € gleicht einem KAMPFHUNDEVERBOT und ist unzulässig
Eine kommunale Kampfhundesteuer in Höhe von 2000 € pro Jahr ist unzulässig, da sie einem Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleichkommt...weiterlesen ...

Hundesteuer: 1.500 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhunde ist zu hoch

Hundesteuer: 1.500 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhunde ist zu hoch
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Hunderecht | Hundesteuer: 2.000 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhund ist ein Haltungsverbot

Hunderecht | Hundesteuer: 2.000 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhunde gleiche einem Verbot
Die Hundesteuer darf nicht auf faktisches Verbot hinauslaufen
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Anwalt für Hunderecht | Hundesteuer: Hundesteuer auch für reisende Hunde

Anwalt für Hunderecht | Hundesteuer: Hundesteuer auch für reisende Hunde
Wohnort des Hundehalters maßgeblich - Gehen Hundehalter mit ihren Hund häufig auf Reisen, können sie nicht der kommunalen Hundesteuer entgehen...weiterlesen ...

HUNDESTEUER / Kommunen dürfen Hundesteuer deutlich erhöhen

Die Hundesteuer darf von Kommunen deutlich erhöht werden
OVG Koblenz sieht keinen Verstoß gegen Willkürverbotweiterlesen ...