Zu hohe Hundesteuer kommt einem Hundeverbot gleich

Zu hohe Hundesteuer kommt einem Hundeverbot gleich

Auch für sogenannte Kampfhunde / Listenhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde dürfen Kommunen keine Steuer von 2.000 Euro pro Jahr erheben. Denn dies ist für die Halter „erdrosselnd“ und kommt faktisch einem Verbot gleich, urteilte am Mittwoch, 15. Oktober 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 9 C 8.13).

Es verwarf damit die Hundesteuer der Gemeine Bad Kohlgrub im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Für einen normalen Hund zahlen die Halter dort 75 Euro pro Jahr, für einen Kampfhund dagegen 2.000 Euro.
Gegen diese hohe Steuer klagte der Halter einer Rottweilerhündin. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hatte der Klage stattgegeben (Urteil vom 27. Juli 2013, Az.: 4 B 13.144).
Dem ist nun auch das Bundesverwaltungsgericht gefolgt. Eine derart hohe Steuer „ist unzulässig, da sie einem Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleichkommt“, erklärten die Leipziger Richter. Zwar gehöre die Hundesteuer zu den traditionellen „Aufwandsteuern“ der Kommunen. Dabei sei auch eine erhöhte Steuer für Kampfhunde zulässig – selbst dann, wenn ein „Negativtest“ die Ungefährlichkeit des konkreten Hundes bescheinigt. Denn eine Gemeinde dürfe neben dem Ziel steuerlicher Einnahmen auch den „Lenkungszweck“ verfolgen, Kampfhunde möglichst „zurückzudrängen“.„Die Steuer darf aber nicht so hoch festgesetzt werden, dass ihr eine ‚erdrosselnde Wirkung’ zukommt, sie also faktisch in ein Verbot der Kampfhundehaltung umschlägt“, betonten die Leipziger Richter. Hierfür fehle den Kommunen „die Rechtsetzungskompetenz“.Der VGH München habe eine „faktische Verbotswirkung“ zu Recht bejaht. Der Steuersatz für Kampfhunde sei in Bad Kohlgrub 26 Mal so hoch wie der reguläre Satz. Die Steuer übersteige damit auch „den durchschnittlichen sonstigen Aufwand für das Halten eines solchen Hundes“.Eine konkrete Grenze für die Hundesteuer setzte das Bundesverwaltungsgericht nicht fest. In der Vorinstanz hatte der VGH aber auf wissenschaftliche Untersuchungen verwiesen, wonach Hundehalter durchschnittlich 900 bis 1.000 Euro pro Jahr für ihr Tier ausgeben. Nach Überzeugung jedenfalls der Münchener Richter ist eine Steuer, die darüber deutlich hinausgeht, nicht mehr zu rechtfertigen.
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