Anspringen | Hund springt Passanten an - Gefährlichkeitsfeststellung LHundG NRW

Anspringen | Hund springt Passanten an - Gefährlichkeitsfeststellung LHundG NRW
Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes wenn dieser eine Person anspringt. Springt ein Hund einen Passanten - eine Frau oder ein Kind an, so kann die Ordnungsbehörde den Hund schon alleine nur aufgrund des Anspringens als einen gefährlichen Hund einstufen und Auflagen zur Hundehaltung erteilen. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 LHundG NRW gilt: Ein Hund gilt bereits dann gefährlich, wenn er einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen hat. Was bedeutet "in Gefahr drohender Weise angesprungen"? >> Weiter <<

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung bezgl. Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht, Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von gefährlich geltenden Hunden nach einem Vorfall zur Verfügung.

Feststellung der Gefährlichkeit eines nach einem Vorfall wie :
- aggressives Anspringen
- jagende, wildernde Hund

Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Ihr Hund hat einen Passanten, eine Frau oder ein Kind angesprungen? Als Hundehalter wurden Sie beim Ordnungsamt angezeigt? Die Behörde droht an Ihren Hund als einen gefährlichen Hund einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung?
Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes?
Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?


Sie benötigen rechtliche Beratung zum Verfahren Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes nach dem Landeshundegesetz in Nordrhein-Westfalen LHundG NRW?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
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