14/05/21 14:20 Abgelegt in:
Hundebiss |SchmerzensgeldSchmerzensgeld für gebissenen Hundehalter: Kein Mitverschulden trotz Eingriff in eine Hunderangelei Wird ein Hundehalter bei einer aggressiven Hunderauferei gebissen, kommt es für das Schmerzensgeld und den Schadenersatz nicht darauf an, ob der fremde oder der eigene Hund gebissen hat. Entscheidend ist vielmehr, welcher Hund für die Rauferei verantwortlich war und damit letztlich die Verletzung verursacht hat, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Das Gericht sprach einem vom Hund gebissenen Hundehalter Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe 5.000 Euro zu. Welcher Hundebesitzer versucht nicht seinen Hund schützenden aus einer Hundebeisserei zu befreien? Doch wie sieht es in dieser Situation mit der Haftung aus wenn der betroffene Hundehalter bei dem Eingreifen in eine Hunderangelei gebissen wird? Ist der Gebissene wohlmöglich selbst Schuld wenn er gebissen wurde und muss er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen? Wie sieht die Rechtslage zudem aus, wenn man nicht sagen kann, welcher Hund zugebissen hat?
Tieranwalt Ackenheil
>> Schmerzensgeld für gebissenen Hundehalter - kein Mitverschulden <<
Dieses Urteil ist ein weiteres von der Ackenheil Anwaltskanzlei | Kanzlei für Tierrecht erstrittenes Urteil, dass erneut belegt, dass Hundehalter nicht automatisch ein Mitverschulden trifft, nur weil Sie bei dem Versuch ihren Hund zu schützen in die Hunderangelei eingegriffen haben und dabei verletzt wurden.
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13/06/24 14:37 Abgelegt in:
Beißvorfall |SchmerzensgeldHund beisst zu | Streicheln von einem fremden Hund - Schmerzensgeld für Hundebiss? Hundebiss nach Streicheln von einem fremden Hund. Wer haftet wenn eine fremde Person den Hund streichelt und dieser zu beisst? Kann der vom Hund Gebissene von dem Hundebesitzer Schmerzensgeld verlangen? Trägt der Gebissene eine Mitschuld weil er einen fremden Hund gestreichelt hat? Hunde begleiten unser Leben.Gerade zu Freizeitaktivitäten möchten viele Hundebesitzer nicht auf ihre Hunde verzichten. Manche Hundebesitzer bringen daher auch ihre Hunde zu Veranstaltungen, Festen oder Feiern mit. Viele Hundehalter gehen davon aus, dass auch diesmal ihr Hund niemanden beisst oder aggressiv reagieren wird. Gemäß dem Motto“ Der tut nichts“ werden die Hunde zwischen den Fremden frei laufen gelassen. Schnell kann es jedoch passieren, dass dennoch der Hund z.B. ein Kind beisst weil dieses den Hund unbedarft streicheln oder sogar umarmen möchte. Selbst der friedfertigste Hund kann auch einmal sich wehren wollen. Doch wie steht es hier mit der Haftung des Hundehalters aus? Der Tierhalterhaftung? Ist der Gebissene wohlmöglich selbst Schuld wenn er von dem Hund gebissen wurde nachdem er den Hund gestreichelt hat?
Tieranwalt
Ackenheil
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