Hund beisst zu | Streicheln von einem fremden Hund - Schmerzensgeld nach Hundebiss?

Hund beisst zu | Streicheln eines fremden Hundes - Schmerzensgeld nach Hundebiss?
Hundebiss nach Streicheln von einem fremden Hund. Ist der Gebissene wohlmöglich selbst Schuld weil er einen fremden Hund gestreichelt hat? Trägt man eine Mitschuld wenn man einen fremden Hund streichelt und gebissen wird? Wer haftet für den freilaufenden Hund? Kann der vom Hund Gebissene von dem Hundebesitzer Schmerzensgeld verlangen? Hunde begleiten unser Leben.Gerade zu Freizeitaktivitäten möchten viele Hundebesitzer nicht auf ihre Tiere verzichten. Manche Hundebesitzer bringen daher auch ihre Hunde zu Veranstaltungen, Festen oder Feiern mit. Viele Hundebesitzer gehen davon aus, dass auch diesmal ihr Hund niemanden beisst oder aggressiv reagiert.Gemäß dem Motto“ Der tut nichts“ werden die Hunde frei laufen gelassen. Schnell kann es jedoch passieren, dass dennoch der Hund z.B. ein Kind beisst weil dieses den Hund unbedarft streicheln oder sogar umarmen möchte. Selbst der friedfertigste Hund kann auch einmal sich wehren wollen. Doch wie sieht es mit der Haftung des Hundehalters aus wenn der Hund weil er von einem Fremden gestreichelt wurde zubeisst?

Streicheln von einem fremden Hund - Wer haftet wenn der Hund zuschnappt?

Grundsätzlich haftet der Hundehalter auch ohne ein Verschulden gemäß § 833 BGB für alle Schäden, die durch sein Hund verursacht werden. Gemäß den Regelungen der Tierhalterhaftung, stellt sich jedoch die Frage ob nicht ein Mitverschulden des Geschädigten an dem Hundebiss in Frage kommt. Ein Hundehalter, der auf einer Gartenparty seinen Hund unangeleint herumlaufen lässt, muss immer damit rechnen, dass etwas passieren kann. So muss er davon ausgehen, dass die anderen Gäste den ohne Leine und Maulkorb meist unbeaufsichtigt laufenden Hund als völlig ungefährlich ansehen, sich ihm nähern und ihn sogar streicheln wollen.


Hund hat zugebissen nachdem er von einem Fremden gestreichelt wurde - Mitverschulden des Gebissenen? Schmerzensgeld & Schadensersatz

Kommt es nun zum Hundebiss wird ein Mitverschulden des gebissenen Fremden nur dann berücksichtigt, wenn sich dieser falsch verhalten hat und „gegen Gebote des eigenen Interesses vorwerfbar verstoßen“ hat, entschied das OLG Sachsen-Anhalt (10 U 25/09). Es kommt in solchen Fällen daher immer auf die Beweissituation an.

Hund beisst beim Streicheln / Schuld am Hundebiss

Fragen, die die Höhe des Schadenersatzes und den Umfang des Schadenersatzes bei Hundebiss - Vorfällen oder sonstigen Unfällen die von Hunden verursacht wurden, beeinflussen können:

1.Wurde die erforderliche Sorgfalt bei der Beaufsichtigung des Hundes gewahrt? War der Hund angeleint?
2.Wäre es auch zudem Hundebiss oder Unfall bei Anwendung dieser Sorgfalt gekommen.
3.besteht ein vertraglicher Haftungsausschluss zwischen Geschädigten und Hundehalter?
4.besteht ein Mitverschulden des Geschädigten?

Tipp vom Experten für Schadensersatz / Schmerzensgeld im Rahmen der Hundehalterhaftung:

Letztendlich sollte immer durch einen spezialisierten Anwalt geprüft werden, inwieweit eine Haftung des Hundebesitzers und damit ein Schadenersatz und/oder Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Geschädigten besteht.

Sollte Ihr Hund ein Schaden verursacht haben, jemand Schadensersatz gegen Sie als Hundehalter fordern oder gar ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht kommen, sollten Sie eine Beratung bei einem Experten für Hunderecht nehmen, um auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu Ihrem Recht zu kommen.


Hund forderte zum Streicheln auf - kein Mitverschulden der vom Hund gebissenen Frau

Im zu entscheiden Fall hatte der Hund seine Pfote auf den Schoß einer Frau die als Gast die Feier besuchte, gelegt und sie zum streicheln aufgefordert. Sie streichelte daraufhin ausgiebig den Hund. Plötzlich biss der Hund die Frau ins Gesicht. Sie erlitt schwere Verletzungen, die nur unter einer erheblichen und entstellenden Narbenbildung im Gesicht verheilten. Das Gericht sprach der Frau, die als Gast die Feier besuchte und den für sie fremden Hund streichelte u.a. ein Schmerzensgeld von 10.000 € zu.



Tipp vom Tieranwalt Ackenheil:

Hundebiss nach Streicheln eines fremden Hundes - Gerade Kinder sind von Hundebissen überproportional häufig betroffen. Viele Beissunfälle könnten vermieden werden wenn Kinder schon früh den respektvollen Umgang mit Hunden lernen würden.Vor allem Kinder wünschen sich oft einen Hund als Spielkameraden. Das ist auch gut so, denn ein Hund kann ein wertvoller Freund sein. Man kann jedoch bei dem Umgang mit Hunden aber auch einiges falsch machen – häufiger ist der Hund nicht Schuld, wenn etwas passiert.

Die beiden größten Fehler sind, übertrieben Angst vor Hunden zu haben oder alle Hunde wie Kommissar Rex oder Lassie zu behandeln und zu glauben, dass man mit dem Hund immer alles machen kann. Beides kann zu schlimmen Unfällen führen: wenn man panisch davon rennt oder keinen Respekt vor dem Hund hat, kann man leicht gebissen werden.

Gerade fremden Hunden und auch anderen Tieren sollte man mit Respekt gegenüber treten und generell vor jedem Kontakt den Besitzer des Hundes fragen, ob man den Hund streichen darf.
Hundebesitzern sei geraten, immer ein Auge auf Ihre Hunde zu haben und im Vorfeld schon bestimmte für den Hund schwierige Situationen zu meiden.



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