Hundebiss beim Gassi gehen - Keinen Unfallschutz wenn

Hundebiss beim „Gassi gehen“- Keinen Unfallschutz wenn..
Wer beim Gassigang mit einem fremden Hund dabei von dem Hund gebissen wird, kann kein Schmerzensgeld, Schadenersatz oder sonstige Kostenübernahme von der Berufsgenossenschaft beanspruchen, da es sich hierbei um einen Freundschaftsdienst handele und erlittene Hundebiss beim Ausführen des Hundes kein Arbeitsunfall sei, so entschied das Landessozialgericht.

Hund ausführen als Freundschaftsdienst
Da sein Nachbar ins Krankenhaus musste, willigte der Kläger, ein hundelieber Nachbar ein , sich um dessen Rottweiler zu kümmern. Der Mann war für den Hund kein Unbekannter. Er hatte ihn schon öfter versorgt. Auch dieses Mal versorgte er das Tier mit Wasser und Futter und führte ihn aus.

Hund beisst Nachbarn
Doch am sechstenTag kam es zum Unglück. Der Rottweiler griff sein neues Teilzeitherrchen beim „Gassi gehen“unvermittelt an. Der Mann erlitt 30 tiefe Fleischwunden und musste notoperiert werden. Am rechten Unterarm war zudem eine Hauttransplantation erforderlich.


Spaziergang mit dem Hund | Wie versichert?
Die Bissattacke beim Ausführen des Hundes wollte der Mann von der zuständigen Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall anerkannt haben. Das Ausführen des Hundes sei ähnlich wie eine Tätigkeit in einer abhängigen Beschäftigung zu werten. Sowohl die Berufsgenossenschaft als nun auch das LSG lehnten den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz jedoch ab.

Hundebiss beim Spaziergang - kein Arbeitsunfall
Der Verletzte habe sich nicht wie ein Beschäftigter um den Hund seines Nachbarn gekümmert, vielmehr habe er nur einen Freundschaftsdienst geleistet. Erfolgten Hilfeleistungen wie hier aufgrund verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Beziehungen, liege kein arbeitnehmerähnliches Verhalten vor. Die Anerkennung als Arbeitsunfall sei daher nicht möglich, so das LSG in seinem Urteil.(LSG) (Az.: L 8 U 4142/10).

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