Französische Bulldogge nach Beißvorfall zum Wesenstest

Französische Bulldogge nach Beißvorfall zum Wesenstest
Ist eine französische Bulldogge ein gefährlicher Hund?Ja, auch eine französische Bulldogge kann nach einem Beißvorfall als gefährlicher Hund eingestuft werden. Die Halterin einer französischen Bulldogge klagte gegen eine Ordnungsverfügung, in der die Behörde die Hundehalterin der französischen Bulldogge aufforderte ihren Hund dem Veterinäramt zur Durchführung eines Wesenstest vorzustellen.
HUNDERECHT ANWALT ACKENHEIL

Ackenheil Anwaltskanzlei / Kanzlei für Hunderecht - bundesweite Rechtsberatung - LANDESHUNDEGESETZ / GEFÄHRLICHER HUND

Ihr Hund soll als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft werden? Sie benötigen rechtliche Beratung zu den Landeshundegesetzen und Hundeverordnungen?

Als spezialisierter Anwalt für Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, stehen wir Ihnen bundesweit zu Verfügung:

Hundegesetz Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp

Hier zu den Landeshundegesetze

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL
weiterlesen ...

Freilaufender Hund trifft aggressiven angeleinten Hund - kein Schmerzensgeld

Freilaufender Hund trifft aggressiven angeleinten Hund - kein Schmerzensgeld
Ein freilaufender Hund trifft auf einen angeleinten aggressiven Hund. Ein Hundehalter verletzt sich bei diesem Zusammentreffen. Haftet immer der Hundehalter des nicht angeleinten Hundes für Schadenersatz und Schmerzensgeld? Wer haftet für Schäden die durch einen freilaufenden Hund entstehen? Und inwieweit ist eine Hundehalterin selbst Schuld für Verletzungen die entstanden sind beim Halten ihres eigenen aggressiven angeleinten Hundes?. Mit diesem Fragen hatte sich das angerufene Gericht zu befassen.

Sie sind Hundebesitzer und haben Fragen zur Hundehaltung? Wo darf ihr Hund frei laufen? Muss ihr Hund in der Stadt, im Gelände, Wald an der Leine geführt werden? Muss ihr Hund im Bus, im Zug einen Maulkorb tragen? In welchen Fällen haften Sie für Ihren freilaufenden oder auch angeleinten Hund? Welche Rechte oder auch Pflichten haben Sie als Hundehalter?


Auf unseren weiteren Seiten haben wir über 400 Urteile zusammengetragen. Informieren Sie sich!

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und den Gerichten vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern sowie Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Leinenpflicht und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen der Behörde nach einem Hundebiss berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Die Behörde droht an Ihren Hund nach einem Hundebiss als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung?
Sie benötigen rechtliche Beratung zu den Landeshundegesetzen, Hundegesetzen und Verordnungen zur Hundehaltung?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.


Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL

Anwalt für Hunderecht: Hundekauf, Züchterhaftung, Gefährlichkeitsfeststellung Hund, Einstufung als gefährlicher Hund, Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, Listenhunde, Hundebiss, Wesenstest, Hundehaltung, Tierarzthaftung, Hundehaltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Hundegesetz, Hundekauf, Hundebellen, Haftung, Tierarzthaftung - bundesweit

Haben Sie weitere Fragen zu unserer Rechtsberatung im Hunderecht?

Rufen Sie uns unverbindlich an unter : 06136 - 762833 oder senden Sie und eine Email an
[email protected] .Gerne beantworten wir Ihre Fragen.



Anwalt für Hunde / Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil
Kanzlei für Hunderecht - bundesweite Rechtsberatung:
Hund, Hundebiss, Hundehaltung, Haftung, Listenhund, Einstufung gefährlicher Hund, Kampfhundeverordnung, Hundegesetz Berlin, Gefahrenhundeverordnung, Hundehaltungserlaubnis, behördliche Auflagen, Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenpflicht, Landeshundegesetze, Hundegesetze, Hundeverordnungen, Hundehalterhaftung, Hundehaftpflichtversicherung, Gefahrhundeverordnung, Tierarzthaftung, Recht rund um den Hund, Anwalt für Hunderecht…

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Terminvergabe: 06136 - 762833

[email protected]
https://www.der-tieranwalt.de
weiterlesen ...