Französische Bulldogge nach Beißvorfall zum WesenstestIst eine französische Bulldogge ein gefährlicher Hund?Ja, auch eine französische Bulldogge kann nach einem Beißvorfall als gefährlicher Hund eingestuft werden. Die Halterin einer französischen Bulldogge klagte gegen eine Ordnungsverfügung, in der die Behörde die Hundehalterin der französischen Bulldogge aufforderte ihren Hund dem Veterinäramt zur Durchführung eines Wesenstest vorzustellen.
Grund dieser Aufforderung die französische Bulldogge auf ihre Gefährlichkeit zu testen war ein Hundebeißvorfall, bei dem die französische Bulldogge einen Hund biss. Der gebissene Hund musste vom Tierarzt stationär behandelt werden.
Warum biss die französische Bulldogge zu?Bei dem Beißvorfall waren die französische Bulldogge sowie der andere Hunde angeleint, allerdings kam es beim Beschnuppern der beiden Hunde zu dem Hundebiss.
Die Hundehalterin erklärte, dass ihre französische Bulldogge korrekt geführt und kurz an der Leine gehalten wurde. Es sei erst zu dem Vorfall gekommen, als die andere Hundehaltern ihren Hund nicht ferngehalten hatte.
Französische Bulldogge muss zum Wesenstest nach dem HundebeissvorfallDie Klage war zulässig, jedoch unbegründet. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Ordnungsverfügung die Klägerin weder in ihren Rechten verletze noch unverhältnismäßig sei. Die Ordnungsverfügung war sowohl formell, als auch materiell rechtmäßig, da sie auf der Ermächtigungsgrundlage des § 12 I LHUndG NRW beruhte.
Auch französische Bulldoggen können als gefährliche Hunde eingestuft werdenDanach dürfen entsprechende Anordnungen getroffen werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Eine Anordnung zur amtstierärztlichen Untersuchung stellt eine solche rechtmäßige Anordnung dar, da so geklärt werden kann, ob der Hund tatsächlich eine öffentliche Gefahr darstellt. Die amtstierärztliche Untersuchung kann angeordnet werden, wenn ein Hund bei einem Beißvorfall erheblich verletzt wurde. Für die amtstierärztliche Untersuchung (Wesenstest) ist ein einziger Beißvorfall bereits ausreichend.
Expertenrat: Man kann leider nicht oft genug darauf hinweisen, dass jeder Hund, nicht nur große Hunde sondern auch kleine Hunde, als gefährliche Hunde eingestuft werden können.
Bitte beachten Sie: Jedes dieser Urteile stellt eine Entscheidung im Einzelfall dar und kann zwar richtungsweisend sein aber eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Gerne beraten wir Sie individuell. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
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