OLD ENGLISH BULLDOG: Old english Bulldog kein Listenhund / Kreuzung

OLD ENGLISH BULLDOG | Listenhund: OLD ENGLISH BULLDOG ist kein Listenhund und auch keine Kreuzung
Old english Bulldog, ein Listenhund? Ein Hund der Rasse Old English Bulldog ist weder ein Listenhund, ein Kampfhund noch eine Kreuzung aus Hunderassen die in § 8 Abs. 2 HundehV auf der Rasselisten als Listenhund stehen. Selbst bei der Annahme, dass es sich bei Rasse OLD ENGLISH BULLDOG um keine anerkannte Rasse handelt, sondern vielmehr um eine Hunderasse die aus Kreuzungen entstand , unterfällt ein Hund der Rasse OLD ENGLISH BULLDOG nicht der Regelung unter § 8 Abs. 2 HundehV. Das Gericht erkannte an, dass bei Hunden der Rasse OLD ENGLISCH BULLDOG es sich nicht um einen gefährlichen Hund im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1-5 HundehV handelt.
Zudem stellen Hunde der Rasse Old English Bulldog auch keine Kreuzung mit nach § 8 Abs. 2 HundehV als gefährlich geltenden Hunderassen dar.


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Bild: mit Old english Bulldog v. fotolia / Sandy Schulze

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Brandenburg Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Brandenburg

Brandenburg Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Brandenburg
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 16. Juni 2004 (GVBl. II/04 S. 458)
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