Leinenpflicht während Brut- und Setzzeit je nach Bundesland unterschiedlich
Während der so genannten
Brut- und Setzzeit / Aufzuchtszeit muss der
Hund vor allem bei Spaziergängen in Wald, Feld und in freier Natur
angeleint sein. Der Gesetzgeber hat zum
Schutz der Wildtiere eingeführt, dass in der Zeit vom 01.04. - 15.07. (der so genannten allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit) in der freien Landschaft jeder Hundeführer verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass seine Hunde an der Leine geführt werden. Die einzelnen Vorschriften für den Leinenzwang können sich je nach Bundesland durchaus unterscheiden.
Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zu den Landeshundegesetzen und Hundeverordnungen, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in
Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33
Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE !
HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL
weiterlesen ...Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Leinenzwang, Anleinpflicht im Wald, Anleinpflicht Feld und Flur, Kosten Leinenpflicht, Jagdtrieb, Wildernder Hund, Leinenpflicht Bremen, Leinenpflicht Niedersachen