Vom Hund umgeworfen | Hundehalter haftet für den Schaden

Vom Hund umgeworfen | Hundehalter haftet für den Schaden

Stürmen mehrere Hunde auf einen Menschen zu und kommt dieser zu Fall, haften ihm die Hundehalter auf Schadensersatz; dabei ist es egal, welcher der Hunde den Menschen konkret angestoßen hat und ob er überhaupt angestoßen wurde oder bei einer Ausweichbewegung gestürzt ist. Mit dieser Begründung änderte der 11. Zivilsenat des OLG Oldenburg ein Urteil des Landgerichts Osnabrück und gab der Schadensersatzklage einer Hundehalterin teilweise statt, die Schmerzensgeld und Schadensersatz von einem anderen Hundehalter verlangt hatte. Die Hunde der beiden Spaziergänger hatten im Wald miteinander gespielt; dabei war die Klägerin aus ungeklärter Ursache gestürzt, nachdem die Hunde auf sie zugelaufen waren.weiterlesen ...

Aggressiver Hund: Maulkorbzwang & Leinenzwang obwohl Hund noch nie gebissen hat

Aggressiver Hund: Maulkorbzwang & Leinenzwang obwohl Hund noch nie gebissen hat
Aggressive Hunde sind an der Leine zu Führen (Leinenzwang) und haben einen Maulkorb zu tragen (Maulkorbzwang). Gemäß §1 Abs.1 Nr. 4 LHundG RP kann das Ordnungsamt einen aggressiven Hund als gefährlichen Hund einstufen, auch wenn der Hund noch nie gebissen hat.

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und / oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden, der Einstufung als gefährlicher Hund, berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.

Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
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