Haltungserlaubnis für sog. Kampfhund / Listenhunde, gefährliche Hunde darf nicht umgangen werden

Haltungserlaubnis für sog. Kampfhund / Listenhunde, gefährliche Hunde darf nicht umgangen werden
Ist ein von Gesetz sog. Kampfhund / Listenhund ( als gefährlich eingestufter Hund ) ohne die in Rheinland-Pfalz vorgeschriebene behördliche Haltungserlaubnis gekauft worden, führt die Weitergabe des Hundes ( hier: American Staffordshire Terrier) innerhalb der Familie nicht zu einer nachträglichen Genehmigung der Hundehaltung...weiterlesen ...

Zu hohe Hundesteuer kommt einem Hundeverbot gleich

Zu hohe Hundesteuer kommt einem Hundeverbot gleich
Auch für sogenannte Kampfhunde / Listenhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde dürfen Kommunen keine Steuer von 2.000 Euro pro Jahr erheben. Denn dies ist für die Halter „erdrosselnd“ und kommt faktisch einem Verbot gleich...weiterlesen ...

Hundesteuer: 1.500 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhunde ist zu hoch

Hundesteuer: 1.500 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhunde ist zu hoch
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Hunderecht | Hundesteuer: 2.000 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhund ist ein Haltungsverbot

Hunderecht | Hundesteuer: 2.000 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhunde gleiche einem Verbot
Die Hundesteuer darf nicht auf faktisches Verbot hinauslaufen
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Anwalt für Hunderecht | Hundesteuer: Hundesteuer auch für reisende Hunde

Anwalt für Hunderecht | Hundesteuer: Hundesteuer auch für reisende Hunde
Wohnort des Hundehalters maßgeblich - Gehen Hundehalter mit ihren Hund häufig auf Reisen, können sie nicht der kommunalen Hundesteuer entgehen...weiterlesen ...

Niedersachsen NHundG Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Niedersachsen

Niedersachsen NHundG Gefahrhundeverordnung / Gefahrhundegesetz Niedersachsen
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) (Letzte Änderung 26. Mai 2011)

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Die Behörde droht an Ihren Hund als einen gefährlichen Hund einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung?
Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes?
Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?


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Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

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