KEINE ERHÖHTE HUNDESTEUER | Bullmastiff und Bordeauxdogge nicht aufgrund der Rasse "gefährlich"

Für Hunde, die als abstrakt gefährlich gelten, können in Schleswig Holstein die Gemeinden höhere Steuern verlangen. Dagegen haben zwei Hundebesitzer geklagt und nun vom Verwaltungsgericht Schleswig Recht bekommen. In den Verfahren ging es um einen Bullmastiff und eine Bordeauxdogge…weiterlesen ...

Nicht jeder Bullterrier muss hohe Kampfhundesteuern zahlen

HUNDERECHT | KAMPFHUNDESTEUER | Anwalt für Hunderecht Ackenheil §: nicht jeder Bullterrier ist gleich

Miniatur Bullterrier und Standard Bullterrier sind zwei eigenständige Rassen und daher fällt der Miniatur Bullterrier nicht unter die HundVerbrEinfG. Ein Miniatur Bull Terrier kann auch nicht so hoch wie ein Standard Bulli besteuert werden, wenn in der Steuersatzung nur die Hunderasse Bullterrier aufgeführt ist. Anwalt für Tierrecht Ackenheilweiterlesen ...