07/08/20 16:51
Grosser Miniatur Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht„Miniatur Bullterrier“ können auch noch als „Mini“ Bullterrier gelten, wenn sie wenige Zentimeter größer als der Rassestandart sind. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Richter stuften damit die zwei „Miniatur-Bullterrier“ einer Hundehalterin als nicht „gefährlich“ ein.
Was gilt nun für den Miniatur Bullterrier? Ist ein zu grosser Miniature Bullterrier automatisch ein gefährlicher Hund?
Ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier ist zwar im eigentlichen Sinne kein Listenhund, er kann aber trotzdem gemäß Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz / Hundegesetz NRW als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft werden. Dies ist jedoch nicht immer rechtens.Anwalt für Hunderecht Ackenheil
>> Grosser Miniatur Bullterrier ist kein gefährlicher Hund wenn er nicht wie ein Bullterrier aussieht <<
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21/01/20 07:54
Miniature Bullterrier: Miniatur-Bullterrier ist kein Listenhund - kann aber als gefährlicher Hund geltenDie Behörde stuft ihren Miniature Bullterrier als gefährlichen Hund ein? Ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier ist weder ein Listenhund noch eine Kreuzung aus einem Bullterrier, oder einer Hunderassen die in § 8 Abs. 2 Landeshundegesetz LHundG NRW auf der Rasselisten als Listenhunde stehen. Jedoch kann ein Hund der Rasse Miniature Bullterrier trotzdem gemäß Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz / Hundegesetz NRW als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft werden. Dies ist jedoch nicht immer rechtens.Anwalt für Hunderecht Ackenheil
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Einstufung als gefährlicher Hund / Das Verfahren
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20/02/18 20:43
OLD ENGLISH BULLDOG | Listenhund: OLD ENGLISH BULLDOG ist kein Listenhund und auch keine KreuzungOld english Bulldog, ein Listenhund? Ein Hund der Rasse Old English Bulldog ist weder ein Listenhund, ein Kampfhund noch eine Kreuzung aus Hunderassen die in § 8 Abs. 2 HundehV auf der Rasselisten als Listenhund stehen. Selbst bei der Annahme, dass es sich bei Rasse OLD ENGLISH BULLDOG um keine anerkannte Rasse handelt, sondern vielmehr um eine Hunderasse die aus Kreuzungen entstand , unterfällt ein Hund der Rasse OLD ENGLISH BULLDOG nicht der Regelung unter § 8 Abs. 2 HundehV. Das Gericht erkannte an, dass bei Hunden der Rasse OLD ENGLISCH BULLDOG es sich nicht um einen gefährlichen Hund im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1-5 HundehV handelt.
Zudem stellen Hunde der Rasse Old English Bulldog auch keine Kreuzung mit nach § 8 Abs. 2 HundehV als gefährlich geltenden Hunderassen dar.

Bild: mit Old english Bulldog v. fotolia / Sandy Schulze
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24/04/17 16:49
Listenhund / KampfhundeV: American Staffordshire Terrier - Mischlingshund oder nur Boxermix ? Die Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes, dessen Eltern unbekannt sind, kann nicht allein nach der phänotypischen Ähnlichkeit mit einem Listenhund (Kampfhund) bestimmt werden. Anwalt für Listenhunde Ackenheil
weiterlesen ... Einstufung gefährlicher Hund , Rasseliste, Kampfhundeverordnung, gefährlicher Hund, phänotypische Merkmale, American Staffordshire Terrier, Feststellung der Gefährlichkeit Hund
23/03/15 13:51
Haltungserlaubnis für sog. Kampfhund / Listenhunde, gefährliche Hunde darf nicht umgangen werden
Ist ein von Gesetz sog.
Kampfhund / Listenhund ( als
gefährlich eingestufter Hund ) ohne die in Rheinland-Pfalz vorgeschriebene
behördliche Haltungserlaubnis gekauft worden, führt die Weitergabe des Hundes ( hier:
American Staffordshire Terrier) innerhalb der Familie nicht zu einer nachträglichen Genehmigung der Hundehaltung...
weiterlesen ...Anwalt für Kampfhunde, American Staffordshire Terrier, Listenhund, Einstufung gefährlicher Hund, Pitbull Terrier, Anwalt für Listenhunde
22/07/14 16:16
Listenhund | sog. Kampfhund gelten bei einem fehlenden Wesenstest als gefährlich
Wenn Hundehalter eines sog.
Kampfhundes (
Listenhundes,
gefährlichen Hundes) ihren Hund keiner Verhaltensprüfung (
Wesenstest) unterziehen, müssen sie besonders aufpassen...
weiterlesen ...Wesenstest, gefährliche Hunde, Aufsichtspflicht des Hundehalters, behördliche Auflage