Vorm Geschäft angebundener Hund: Haftung | Mitverschulden

Vorm Geschäft unsachgemäß angebundener Hund: Haftung | Mitverschulden
Wer einen vor einem Laden (hier: Tankstelle) angeleinten Hund anfährt, muss grundsätzlich für die Behandlungskosten aufkommen. War der Hund allerdings nicht ordnungsgemäß angebunden, muss sich der Hundehalter ein Mitverschulden zurechnen lassen...weiterlesen ...