Einstufung als gefährlicher Hund: Hund beisst Katze tot

Einstufung als gefährlicher Hund: Hund beisst Katze tot
Beißt ein Hund eine Katze tot, dann kann die Behörde den Hund nach dem Beissfall gemäß den Hundegesetzen als gefährlich einstufen.Das Gericht wies damit den Eilantrag einer Hundehalterin ab, die sich gegen die Feststellung der Gefährlichkeit ihres Hundes nach dem NHundG wehren wollte.

Hund fällt Katze an und beisst die Katze tot
Der Hund hatte im November 2016 eine Katze des Nachbarn attackiert und mit einem Biss in den Nacken getötet. Durch den Hundebiss war die Katze sofort tot. Die Katze hatte sich ahnungslos auf „ihrem“ Grundstück befunden, als der Hund sie angriff.

Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes nach dem NHundG
Nach dem Hundebiss stufte die Behörde den Hundes als „gefährlich“ ein.
Das Niedersächsische Hundegesetz über das Halten von Hunden sieht bei als „gefährlich“ geltenden Hunden mehrere Auflagen vor:
  • Ausführen des Hundes nur an der Leine (Leinenpflicht)
  • Beim Ausführen des Hundes muss der Hund einen Maulkorb tragen (Maulkorbzwang)
  • Hundehaltererlaubnis zur Führung eines gefährlichen Hundes muss beantragt werden
  • Halter des Hundes muss eine Sachkundeprüfung absolvieren. (Sachkundenachweis)

gefaehrlichkeitsfeststellung eines hundes nachdem er gebissen hat / Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

  • Rottweiler soll sich gegen Katze verteidigt haben
Per Eilantrag wollte die Hundehalterin die Feststellung der Gefährlichkeit ihres Hundes erst einmal auf Eis legen.
Die Hundehalterin argumentierte, dass ihr Hund von der Katze angegriffen worden sei, so dass der Hund, der Rasse Rottweiler, nur ein „artgerechtes Abwehrverhalten“ gezeigt habe.

Doch dass die Katze den Hund angegriffen habe, dafür gebe es keine Belege, so das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung. Diese Vermutung, dass der Hund sich gegen die Katze verteidigt habe, sei angesichts der „erheblichen Größen- und Kräfteunterschiede“ auch nicht plausibel. Es spreche vielmehr dafür, dass der Hund seinem Jagdtrieb nachgegangen sei.

Hund verteidigt sich gegen Katze
Selbst wenn sich die Katze der Hündin „in Angriffshaltung“ entgegengestellt haben sollte, ließe sich ein artgerechtes Abwehrverhalten (hundetypisches Verhalten) nicht begründen.
Denn der Hund sei ja auf das Grundstück des Nachbarn gerannt und habe dort die Katze attackiert. Aus Sicht der Katze sei der Rottweiler der „Eindringling“ gewesen.
Ein Abwehrverhalten wäre damit nicht zugunsten des Hundes, sonder zugunsten der getöteten Katze anzunehmen, betonte das Gericht.Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt Landkreis-Entscheidung Verwaltungsgericht Osnabrück (Az.: 6 B 8/17).


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Hundegesetz Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
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Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
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Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
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