Scheidung | Hund: Umgangsrecht am Hund

Scheidung | Hund: Umgangsrecht am Hund - Ausschlaggebend ist WEM der Hund gehört
Nach einer Scheidung stellt sich häufig die Frage: Wer bekommt den Hund? Gibt es ein Umgangsrecht für den Hund, einen Unterhalt? Bei der Klärung müssenTierwohl und Eigentümerverhältnisse beachtet werden. Wer einen Hund alleine kauft, dem darf das Tier nach einer Ehescheidung nicht weggenommen werden. Steht der Hund im Alleineigentum des Mannes, hat die Ehefrau im Fall einer Trennung kein Recht auf den „Haushaltsgegenstand“ Hund, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Selbst wenn die Ehefrau sich in der Vergangenheit um den Hund wie um ein Kind gekümmert haben will, stehe ihr deshalb auch kein Umgangsrecht zu. Anderes könne nur gelten, wenn der Hund gemeinsames Eigentum beider Eheleute sei. Hierbei hatte das Gericht mehrere Fragen zu klären:

Wer hat den Hund angeschafft? Wem gehört der Hund? Wer hat sich um den Hund gekümmert? Anwalt für Hunderecht Ackenheil >> Scheidung | Hund: Umgangsrecht am Hund <<


umgangsrecht hund nach der Trennung



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