Einstufung als gefährlicher Hund: Hund beisst Katze tot

Einstufung als gefährlicher Hund: Hund beisst Katze tot
Beißt ein Hund eine Katze tot, dann kann die Behörde den Hund nach dem Beissfall gemäß den Hundegesetzen als gefährlich einstufen.Das Gericht wies damit den Eilantrag einer Hundehalterin ab, die sich gegen die Feststellung der Gefährlichkeit ihres Hundes nach dem NHundG wehren wollte.
HUNDERECHT ANWALT ACKENHEIL

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Einstufung als gefährlicher Hund - Das Verfahren von der Anzeige bis zum Leinen-und Maulkorbzwang

Ackenheil Anwaltskanzlei / Kanzlei für Hunderecht - bundesweite Rechtsberatung - LANDESHUNDEGESETZ / GEFÄHRLICHER HUND

Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft? Sie benötigen rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG), Landeshundegesetz NRW, Haltung eines gefährlichen Hundes in NRW (§ 3 LHundG NRW)?


Als spezialisierter Anwalt für Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, stehen wir Ihnen bundesweit zu Verfügung:

Hundegesetz Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL

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Aggressiver Hund: Maulkorbzwang & Leinenzwang obwohl Hund noch nie gebissen hat

Aggressiver Hund: Maulkorbzwang & Leinenzwang obwohl Hund noch nie gebissen hat
Aggressive Hunde sind an der Leine zu Führen (Leinenzwang) und haben einen Maulkorb zu tragen (Maulkorbzwang). Gemäß §1 Abs.1 Nr. 4 LHundG RP kann das Ordnungsamt einen aggressiven Hund als gefährlichen Hund einstufen, auch wenn der Hund noch nie gebissen hat.

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und / oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden, der Einstufung als gefährlicher Hund, berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.

Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung belegen?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Hund maulkorb LHundG

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Gefährlicher Hund NHundG

Gefährlicher Hund NHundG
Gefährlicher Hund Niedersachsen: Wann gilt in Niedersachen ein Hund als ein gefährlicher Hund? Gemäß dem niedersächsischem Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) gilt ein Hund als ein gefährlicher Hund und kann von der zuständigen Behörde als gefährliche eingestuft werden, wenn Tatsachen den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. >> Weiter lesen <<

Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Als Experte für die rechtliche Beratung zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes steht Rechtsanwalt Ackenheil bundesweit Hundehaltern von Listenhunden und als gefährlich geltenden Hunden zur Verfügung.
Die Abwehr von behördlichen Auflagen zur Hundehaltung, wie die Hundehaltererlaubnis und/oder der Maulkorbzwang gehören zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei.

Als Experte für die Abwehr von Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit 20 Jahren die fachlich kompetente von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft? Sie benötigen rechtliche Beratung zum Hundegesetz in Niedersachsen (NHundG), Landeshundegesetz Niedersachsen, Haltung eines gefährlichen Hundes in Niedersachsen §§ 7 ff. NHundG

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp

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Anwalt für Hunderecht: Hundekauf, Züchterhaftung, Gefährlichkeitsfeststellung Hund, Einstufung als gefährlicher Hund, Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, Listenhunde, Hundebiss, Wesenstest, Hundehaltung, Tierarzthaftung, Hundehaltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Hundegesetz, Hundekauf, Hundebellen, Haftung, Tierarzthaftung - bundesweit

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Rufen Sie uns unverbindlich an unter : 06136 - 762833 oder senden Sie und eine Email an
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Anwalt für Hunde / Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil
Kanzlei für Hunderecht - bundesweite Rechtsberatung:
Hund, Hundebiss, Hundehaltung, Haftung, Listenhund, Einstufung gefährlicher Hund, Beißvorfall, Kampfhundeverordnung, Hundegesetz Berlin, Gefahrenhundeverordnung, Hundehaltungserlaubnis, behördliche Auflagen, Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenpflicht, Landeshundegesetz, Hundegesetze, Hundeverordnungen, Hundehalterhaftung, Hundehaftpflichtversicherung, Gefahrhundeverordnung, Tierarzthaftung, Recht rund um den Hund, Anwalt für Hunderecht…

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Gefährlicher Hund - Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Gefährlicher Hund - Wann ist ein Hund gefährlich? Einstufung als gefährlichen Hund | Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
Wann gilt ein Hund als gefährlich?

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Feststellung der Gefährlichkeit | Erhöhte Hundesteuer auch für Hunde unter einem Jahr

Feststellung der Gefährlichkeit | Erhöhte Hundesteuer auch für Junghunde - Hunde unter einem Jahr
Gefährlichkeitsfeststellung eines Junghundes.Das VG Cottbus hatte nun darüber zu entscheiden, ob auch schon ein Welpe bzw ein Junghund einer gefährlichen Hunderasse schon gefährlich gemäß der Hundehalterverordnung einzustufen ist. Ergebnis: Auch für Welpen von gefährlichen Hunderassen oder auch für Junghunde von gefährlichen Hunderassen muss man als Hundehalter die erhöhte Hundesteuer für Hunderassen die potentiell als gefährlich gelten (sogenannte Listenhunde) zahlen. …Weiter lesen…

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Gefährlicher Hund | Hundesteuer: 1.000 Euro Hundesteuer für gefährlichen Hund

Hunderecht: Gefährlicher Hund | Hundesteuer: 1.000 Euro Hundesteuer für gefährlichen Hund ist rechtmäßig
Wer einen von der Behörde als gefährlich geltenden Hund hält zahlt in der Regel erhöhte Hundesteuer. Eine Hundesteuer in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr ist für einen nach den Landeshundegesetzen „gefährlichen Hund“ nicht zu beanstanden…Näheres …
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Gefährlicher Hund darf nicht von Kindern ausgeführt werden

Gefährlicher Hund darf nicht von Kindern ausgeführt werden
Ein gefährlicher Hund darf nicht von Kindern oder Personen, die körperlich nicht in der Lage sind den Hund zu halten ausgeführt werden. Wenn ein Hund nach den Landeshundegesetzen als ein gefährlicher Hund von der Ordnungsbehörde z.b. aufgrund eines Hundebiss-Vorfalls oder seiner Rasse eingestuft wurde, muss der Hundehalter besondere Auflagen zur Haltung des Hundes erfüllen. So muss zum Halten des Hundes der Hundehalter seine Zuverlässigkeit nachweisen… >> Hunde ausführen: Kinder dürfen keinen gefährlichen Hund ausführen <<

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Als Experte für die Abwehr von behördlicher Anhörungen / Anordnungen zur Haltung und Führen von gefährlichen Hunden, der Einstufung als gefährlicher Hund, berät Sie Rechtsanwalt Ackenheil Sie gerne deutschlandweit.

Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.

Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes? Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft?
Als Hundehalter eines gefährlichen Hundes sollen Sie nun Sachkunde, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung nachweisen?

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Old english Bulldog als Hund bestimmter Rasse eingestuft

Old english Bulldog als Hund bestimmter Rasse eingestuft §10 LHundG
Eine Old English Bulldog ist nach wie vor kein Listenhund. Jedoch bekommen in den letzten Monaten viele Hundebesitzer von Old English Bulldoggen einen Bescheid vom Amt, in dem mitgeteilt wird, dass die Behörde den Hund aufgrund des Landeshundegsetzes LHundG NRW als einen Hund bestimmter Rasse § 10 LHundG NRW gemäß neuen Verwaltungsvorschriften als gefährlichen Hund einstuft. >> Weiter lesen <<

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Die Behörde droht an Ihren Hunde als einen gefährlichen Hunde einzustufen und lädt Sie zu einer Anhörung? Die Behörde verlangt eine Hundehaltererlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft? Sie benötigen rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG), Landeshundegesetz NRW, Haltung eines gefährlichen Hundes in NRW (§ 3 LHundG NRW)?

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Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
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Einstufung als gefährlicher Hund / Das Verfahren

Aufstellung Urteile zu gefährlicher Hund

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HUNDEGESETZ

HUNDEGESETZ - BERLINER HUNDEGESETZ
Im Folgenden haben wir Ihnen die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen Hundegesetz sowie den jeweils voraussichtlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens zusammengestellt.
KEIN HUNDEHANDEL AUF MÄRKTEN - Hunde können nicht mehr einfach auf Flohmärkten gekauft werden (besserer Tierschutz, weniger auffällige Hunde)

HUNDEKOT - Das bestehende Gebot, Hundekot zu beseitigen, wird besser durchsetzbar

Bezirke können an einzelnen Stellen die Mitnahme von Hunden untersagen

Rasseliste wird flexibler

Gefährliche Hunde können über einen Wesenstest als nicht (mehr) gefährlich eingestuft werden.

Allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum

Wer sich einen Hund neu kauft, wird aufgefordert, aber nicht gezwungen, sich Sachkunde anzueignen

Bezirke können einfacher Gebiete zu Auslaufgebieten für Hunde erklären
Ausnahmen von der Leinenpflicht in Grün- und Erholungsanlagen können von der zuständigen Behörde angeordnet werden

Gewerbsmäßige Führen von mehr als vier Hunden wird genehmigungspflichtig. Erstmals Handhabe gegen ungeeignete gewerbliche Hundeausführer (sog. Dogwalker)

HUNDEMELDEREGISTER

Auswirkung HUNDEMELDEREGISTER

Näheres..
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Zu hohe Hundesteuer kommt einem Hundeverbot gleich

Zu hohe Hundesteuer kommt einem Hundeverbot gleich
Auch für sogenannte Kampfhunde / Listenhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde dürfen Kommunen keine Steuer von 2.000 Euro pro Jahr erheben. Denn dies ist für die Halter „erdrosselnd“ und kommt faktisch einem Verbot gleich...weiterlesen ...

Hundesteuer: Kampfhundesteuer von 2000 € gleicht einem KAMPFHUNDEVERBOT und ist unzulässig

Hundesteuer: Kampfhundesteuer von 2000 € gleicht einem KAMPFHUNDEVERBOT und ist unzulässig
Eine kommunale Kampfhundesteuer in Höhe von 2000 € pro Jahr ist unzulässig, da sie einem Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleichkommt...weiterlesen ...

Hundesteuer: 1.500 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhunde ist zu hoch

Hundesteuer: 1.500 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhunde ist zu hoch
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Hunderecht | Hundesteuer: 2.000 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhund ist ein Haltungsverbot

Hunderecht | Hundesteuer: 2.000 Euro Hundesteuer für sog. Kampfhunde gleiche einem Verbot
Die Hundesteuer darf nicht auf faktisches Verbot hinauslaufen
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Anwalt für Hunderecht | Hundesteuer: Hundesteuer auch für reisende Hunde

Anwalt für Hunderecht | Hundesteuer: Hundesteuer auch für reisende Hunde
Wohnort des Hundehalters maßgeblich - Gehen Hundehalter mit ihren Hund häufig auf Reisen, können sie nicht der kommunalen Hundesteuer entgehen...weiterlesen ...