Aktuelles zum Genehmigungsverfahren für Hundetrainer Nachweis Sachkunde §11 I S.1Nr.8f TierSchG Neue Regelungen bzgl. Nachweis der Sachkunde Hundetrainer §11I S.1 Nr.8 f Tierschutzgesetz? Bis zum heutigem Tage wurden von vielen Behörden die Zertifizierungen von Tierärztekammern und Ausbildungen einer IHK zur Ausbildung und Fortbildung von Hundetrainern ohne Probleme als Sachkundenachweis gemäß dem Nachweis der Sachkunde für Hundetrainer gemäß §11I S.1 Nr.8f Tierschutzgesetz akzeptiert. Anwalt Ackenheil
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