Hund vom Jäger erschossen - freilaufender Hund - Ein
Jäger erschießt einen freilaufenden Hund. Wann darf man seinen Hund ableinen? Für Hundebesitzer stellt sich oftmals diese Frage und zudem ob der Jäger rechtens gehandelt hat wenn er einen freilaufenden Hund erschießt. Wenn man mit seinem Hund in der freien Natur spazieren geht durchkreuzt man häufig auch Jagdbezirke. Gelten hier besondere Regelungen? Wann darf man
seinen Hund ableinen und den Hund frei laufen lassen?
Muss man seinen Hund dort zwingend anleinen oder darf er auch frei laufen?
Hund vom Jäger erschossen - freilaufende Hunde: Grundsätzlich gilt, dass Hunde in einem Jagdbezirk nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden dürfen. Dies sehen die jeweiligen Landesjagdgesetze zum Schutz des Wildbestandes regelmässig vor. Dabei bedeutet jedoch der Begriff „Aufsicht“ nicht zugleich auch, dass der Hund angeleint sein muss. Ein Verstoß gegen die Vorschrift liegt erst vor, wenn sich der Hund im Jagdbezirk außerhalb der Sicht- oder Rufweite des Hundeführers aufhält oder der Hundeführer nicht die tatsächliche Möglichkeit hat, durch gezielte Kommandos oder andere Handlungen Kontrolle über sein Tier auszuüben. Ein Hund kann damit auch unter Kontrolle sein, wenn er nicht angeleint jedoch jederzeit abrufbar ist. Der Einspruch eines Hundehalters gegen ein Bußgeld der Kreisverwaltung hatte Erfolg (AG Altenkirchen, AZ 2109 JS 35731/96-9 OWI).
Der Hund hat gewildert
Dies sehen jedoch gerade die Jagdberechtigten in ihren Bezirken anders, weshalb es immer wieder zu schweren Schussverletzungen an Hunden kommt. Häufig wird nach solchen Geschehnissen von den schießenden Jägern behauptet, sie der Hund hätte gejagt. Diese Angelegenheiten landen dann meist vor Gericht und es muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Hund tatsächlich gejagt hat bzw. abrufbar war und der Jäger zum Abgeben eines Schusses auf den Hund berechtigt war.
Bitte achten Sie auf Ihre Hunde in diesen Gebieten und leinen Sie zum Schutz Ihrer Hunde diese notfalls an.
Bitte beachten Sie: Jedes dieser Urteile stellt eine Entscheidung im Einzelfall dar und kann zwar richtungsweisend sein aber eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.
Gerne beraten wir Sie individuell. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?
Die Ackenheil Anwaltskanzlei für Tierrecht berät Sie gerne im Bereich Hunderecht / Tierrecht.
Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.
Ihr Hund wurde aufgrund wilderns von der Behörde als gefährlich eingestuft? Ihr Hund hat ein Reh gehetzt, oder sogar gerissen?
Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, stehen wir Ihnen bundesweit zu Verfügung.
Landeshundegesetz (LHundG) NRW
Hundegesetz Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp
Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in
Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33
Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE !
HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL
Anwalt für Hunderecht:
Hundekauf, Züchterhaftung,
Gefährlichkeitsfeststellung Hund, Einstufung als gefährlicher Hund,
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, Listenhunde, Hundebiss, Wesenstest, Hundehaltung, Tierarzthaftung, Hundehaltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Hundegesetz, Hundekauf,
Hundebellen, Haftung, Tierarzthaftung - bundesweit
Haben Sie weitere Fragen zu unserer Rechtsberatung im Hunderecht? Rufen Sie uns unverbindlich an unter : 06136 - 762833 oder senden Sie und eine Email an
[email protected] .Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Auf unseren weiteren Seiten haben wir über 400 Urteile zusammengetragen. Informieren Sie sich!
Anwalt für Hunde / Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei AckenheilKanzlei für Tierrecht - bundesweite Rechtsberatung:
Hundebiss, Hundehaltung, Haftung,
Listenhund, Einstufung gefährlicher Hund,
Gefährlichkeitsfeststellung Hund, Kampfhundeverordnung
Gefahrenhundeverordnung, Hundehaltungserlaubnis, behördliche Auflagen,
Wesenstest,
Maulkorbzwang, Leinenzwang, Tierhalterhaftung, Hundehalterhaftung, Hundehaftpflichtversicherung, Recht rund um den Hund...
[email protected]http://www.der-tieranwalt.deHUNDERECHT - Weitere interessante Beiträge:
HUNDEBISS | Haftung: Hundebeisserei - vom anderen Hund gebissen Wird ein
Hundehalter beim Gassigehen mit seinem
Hund von einem anderen
Hund im Zuge einer
Hunderangelei / Hundebeisserei gebissen, fällt der Anspruch auf Schadenersatz geringer aus. Denn sobald der
eigene Hund an dem Geschehen beteiligt ist, muss sich der
gebissene Hundehalter die „typische Tiergefahr“ des eigenen Hundes mindernd auf den Schadenersatz anrechnen lassen…
Hundebiss beim „Gassi gehen“- Keinen Unfallschutz wenn..Hund ausführen als Freundschaftsdienst
Wer beim Gassigang mit einem fremden Hund dabei von dem Hund gebissen wird, kann kein Schmerzensgeld, Schadenersatz oder sonstige Kostenübernahme …
Gefährlicher Hund - Wann ist ein Hund gefährlich? Gefährlichkeitsfeststellung bzw. Einstufung als gefährlichen Hund | Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes…
Jäger erschiesst hund, Wildernder Hund, freilaufende Hunde