Hund beisst Gast | Schmerzensgeld für Hundebiss bei Feier

Hund beisst Gast | Schmerzensgeld für Hundebiss bei Feier
Hund beisst einen Gast bei einer Gartenfeier. Wer haftet für den freilaufenden Hund bei einer Feier wenn dieser einen Gast beisst? Kann der gebissene Gast von dem Hundebesitzer Schmerzensgeld verlangen? Gerade im Sommer während der Grillzeit gibt es besonders viele Gartenpartys. Manche Hundebesitzer bringen auch ihre Hunde mit, die sie dann meist frei herumlaufen lassen. Gemäß dem Motto“ Der tut nichts“ gehen viele Hundebesitzer davon aus, dass auch diesmal ihr Hund niemanden beisst oder aggressiv reagiert. Schnell kann es passieren, dass dennoch der Hund z.B. ein Kind beisst weil dieses den Hund unbedarft streicheln oder sogar umarmen möchte. Selbst der friedfertigste Hund kann auch einmal sich wehren wollen. Doch wie steht es hier mit der Haftung des Hundehalters aus? Der Tierhalterhaftung?

Gast streichelt Hund - Wer haftet wenn der Hund zuschnappt?

Grundsätzlich haftet der Hundehalter auch ohne ein Verschulden gemäß § 833 BGB für alle Schäden, die durch sein Hund verursacht werden. Ein Hundehalter, der auf einer Gartenparty seinen Hund unangeleint herumlaufen lässt, muss immer damit rechnen, dass etwas passieren kann. So muss er davon ausgehen, dass die anderen Gäste den ohne Leine und Maulkorb meist unbeaufsichtigt laufenden Hund als völlig ungefährlich ansehen, sich ihm nähern und ihn sogar streicheln wollen.


Hund hat zugebissen - Schmerzensgeld & Schadensersatz

Kommt es nun zum Hundebiss wird ein Mitverschulden des gebissenen Gastes nur dann berücksichtigt, wenn sich dieser falsch verhalten hat und „gegen Gebote des eigenen Interesses vorwerfbar verstoßen“ hat, entschied das OLG Sachsen-Anhalt (10 U 25/09). Es kommt in solchen Fällen daher immer auf die Beweissituation an. Im zu entscheiden Fall hatte der Hund seine Pfote auf den Schoß einer Frau die als Gast die Feier besuchte, gelegt und sie zum streicheln aufgefordert. Sie streichelte daraufhin ausgiebig den Hund. Plötzlich biss der Hund die Frau ins Gesicht. Sie erlitt schwere Verletzungen, die nur unter einer erheblichen und entstellenden Narbenbildung im Gesicht verheilten. Das Gericht sprach der Frau, die als Gast die Feier besuchte und den für sie fremden Hund streichelte u.a. ein Schmerzensgeld von 10.000 € zu.


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