Hund von Jäger erschossen - Hundehalter trifft Mitverschulden

Hund von Jäger erschossen - Hundehalter trifft aber Mitverschulden
Ein Ehepaar ging mit ihrem Hund im Wald spazieren und ließen den Hund trotz Anleingebotes im Jagdrevier freilaufen. Ein Jäger erschoß den Hund, da dieser nach seiner Einschätzung gejagt hätte. Aufgrund der Bekundung einer Zeugin stand fest, dass der Hund gar nichts machte, er wilderte nicht noch streunte der Hund. Das Gericht entschied zu Gunsten der Hundebesitzer, stellte aber auch deren Mitverschulden der Hundehalter fest.

freilaufender Hund
Auszug aus dem Urteil:
Betritt jemand den Wald trotz Hinweises, dass es sich um ein Jagdrevier handelt, an dem Hunde anzuleinen sind und lässt er den Hund gleichwohl los, so handelt er schuldhaft. Das schuldhafte Handeln ist auch für den Fall zu bejahen, dass er sich auf den Hund insoweit verlassen kann, als er der Auffassung ist, dass aufgrund von Erziehung der Hund sich nicht außer Ruf- und Sichtweite entfernt. Entscheidend ist die Tatsache, dass die Hunde anzuleinen sind. Es steht außer Zweifel, dass jemand fahrlässig handelt, der seinen Hund in der Art und Weise, wie hier geschehen, im Walde loslässt.
Das Gericht hat das Verschulden des Beklagten (Jäger) gegen das Verschulden des Klägers (Hundehalters) abgewogen, und meint, dass das Verschulden des Beklagten höher zu bewerten ist, als das des Klägers.Es ist zwar dem Beklagten zuzugeben, dass, hätte der Kläger den Hund nicht losgelassen, es gar nicht zu dem Unfall gekommen wäre. Die Abwägung kann sich aber nur auf die Überlegung erstrecken, welchen Grad an Verschulden das Verhalten des Klägers gegenüber dem des Beklagten hat. Das Verschulden des Klägers sieht das Gericht geringer an, auch wenn dieser durch das Loslassen des Hundes den Hund im Walde in Gefahr bringt. Aber es ist gerade eben das fahrlässige Fehlverhalten, dass der Kläger bei dem Loslassen des Hundes nicht bedacht hat, in welche Gefahr er den Hund begibt, nämlich dass der Hund erschossen werden könnte. Die Gefahr, an die die Hundehalter bei dem Betreten des Waldes bedenken, ist die, dass der Hund loslaufen und sich verlaufen konnte und sie den Hund nicht wiederfinden, in die Möglichkeit, dass der Hund erschossen werden könnte, denken die Hundehalter nicht. Dieses ist gerade das fahrlässige Verhalten des Klägers. Das Fehlverhalten des Beklagten schätzt das Gericht höher ein.So entschied das Amtsgericht Verden Az. 2 C 488/82


Bitte beachten Sie, dass jedes Urteil eine Entscheidung im Einzelfall ist und eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Sollten Sie ein ähnliches Problem haben wie in einem der Urteile, zögern Sie nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen. Gerne beantworte ich Ihre Fragen und berate Sie individuell.


Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil
Tierrechtsexperte Andreas Ackenheil
bundesweite Rechtsberatung: Hund, behördliche Auflagen, Einstufung gefährlicher Hund, Hunderecht, Hundezucht, Tierhalterhaftung, Haftungsrecht, Vereinsrecht, freilaufender Hund, Anleinpflicht, Anleinzwang, Recht rund um den Hund

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL