Hundeflüsterer Cesar Millan: Verbot der Hundeausbildung da keine notwendige Sachkunde

Hundeflüsterer Cesar Millan: Verbot der Hundeausbildung da keine notwendige Sachkunde
Der als „Hundeflüsterer“ bekannte Hundeausbilder Cesar Millan darf in seinen Bühnenshows bis auf weiteres keine Hunde von Zuschauern trainieren. Das Tierschutzgesetz schreibt eine behördliche Erlaubnis für das Training fremder Hunde vor, über die Millan nicht verfügt, entschied das Verwaltungsgericht Hannover ein einem Beschluss von Montag, 15. September 2014 (Az.: 11 B 11675/14). Auf die Kunstfreiheit könne sich „Hundeflüsterer“ Millan nicht berufen, da die „Durchführung einer Verhaltenstherapie vor einem großen Publikum keinen künstlerischen Anspruch erkennen lasse“.
Der US-amerikanische Hundetrainer ist unter anderem durch seine Fernsehserie „Der Hundeflüsterer“ im Sender Sixx bekanntgeworden. Der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater hatte Millan vorgeworfen, dass der „selbst ernannte Hundeflüsterer“ ausschließlich mit Strafe arbeite wie „Endloswürger“, Tritten oder bedrohenden Gesten.
Im konkreten Rechtsstreit ging es jedoch um Millans Bühnenshow mit dem Titel „The Leader of the Pack“ (engl. für Rudelführer), die erstmals bundesweit in der Swiss-Life-Arena in Hannover am Mittwoch den 17. September 2014 stattfindet. Dabei sollen auch fünf zuvor ausgewählte fremde Hunde von Zuschauern auf der Bühne vorgeführt werden. Etwa vier Stunden vor der Show werden die Vierbeiner zusammen mit ihren Herrchen und Frauchen auf ihren Einsatz vorbereitet.

Die Stadt Hannover stellte jedoch klar, dass der „Hundeflüsterer“ hierfür eine behördliche Erlaubnis benötigt, da er in der Bühnenshow gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilde oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten wolle.
Per Eilantrag wollte Millan vom Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass er für seine Show solch eine Erlaubnis nicht braucht.Vor den Hannoveraner Richtern hatte er jedoch keinen Erfolg. Mit der im Tierschutzgesetz enthaltenen Erlaubnispflicht solle gewährleistet werden, dass der Hundetrainer über eine entsprechende Sachkunde im Umgang mit Hunden verfüge. Die behördliche Erlaubnis sei nicht nur dann erforderlich, wenn dauerhaft und regelmäßig mit bestimmten fremden Hunden gearbeitet werde, wie dies beispielsweise bei klassischen Hundeschulen der Fall ist. Die Vorschriften umfassten auch das gewerbliche einmalige Anleiten durch einen Hundetrainer.Denn auch bei einem einmaligen gewerbsmäßigen Hundetraining könne es zu nachhaltigen negativen Auswirkungen für das Wohlbefinden und Verhalten der Tiere kommen. Zumal der Hundehalter auch später noch den Ratschlägen des Hundetrainers folgen werde.„Hundeflüsterer“ Millan hatte zwar vorsorglich einen Antrag auf Erlaubnis für das einmalige Training der Hunde in seiner Show gestellt. Darüber hatte die Stadt jedoch noch nicht entschieden. Bei einer ersten Sachkundeprüfung am 10. September 2014 habe er aber keine ausreichenden Sachkundekenntnisse zum Hundetraining nachweisen können. Ohne entsprechende Erlaubnis dürfe Millan aber in seiner Show keine fremden Hunde von Zuschauern trainieren, so das Gericht.

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