Hundekaufvertrag - auch mündlicher oder nur schriftlicher Kaufvertrag gültig?

Hundekaufvertrag - auch mündlicher oder nur schriftlicher Kaufvertrag gültig?
Hundekaufvertrag - auch mündlicher oder nur schriftlicher Kaufvertrag gültig?Der Kauf eines Hundes ist sehr persönlich, es handelt sich schließlich bei dem neuen Familienmitglied um ein Lebewesen und nicht bloß um eine Sache. Die Anschaffung eines Hundes ist mit mehr Emotionen verbunden als z.B. der Kauf eines Elektrogerätes. Voller Vorfreude auf das neue Familienmitglied finden die ersten Besuche in angenehmer Atmosphäre beim Züchter des Vertrauens statt. Den kleinen Liebling auf dem Schoß wird man sich schnell einig. In dieser gefühlsgetränkten Situation fällt es oftmals den Züchtern schwer, den Kaufinteressenten einen mehrseitigen schriftlichen Kaufvertrag vorzulegen. Der Züchter scheut sich davor, womöglich mit diesem Vertrag den Interessenten „vor den Kopf zu stoßen“.

Gilt nur ein schriftlicher Vertrag?
Es stellt sich damit die Frage: Muß man wirklich rechtlich alles schriftlich festhalten – man hat sich doch so gut verstanden und sich über jeden Punkt geeinigt? Diese Frage stellt sich auch unter Züchtern beim Verkauf eines Zuchthundes. Unter Züchter zählt sicher noch das Ehrenwort und man braucht daher keinen schriftlichen Vertrag. Es gibt doch beim Pferdekauf auch den schönen Brauch des Kaufs per Handschlag. Ist das wirklich so?

Kaufvertrag - nur schriftlich oder auch mündlich wirksam?
Das deutsche Zivilrecht kennt eine Vielzahl von Verträgen, darunter auch den Kaufvertrag. Jedoch bedürfen nur die wenigsten Verträge tatsächlich der Schriftform. So wird beispielsweise für den Kauf eines Grundstückes neben dem schriftlichen Vertrag sogar die notarielle Beurkundung verlangt. Ein normaler Hundekaufvertrag hingegen bedarf nicht der Schriftform, er kann auch mündlich rechtswirksam abgeschlossen werden. Warum raten die Juristen aber zum Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrages? Im Streitfall muss die Vertragspartei eine für sie günstige Vereinbarung beweisen. Bei einem mündlichen Kaufvertrag ist dies häufig schwierig. Bei der Übergabe des Welpen war beispielsweise auf Seiten des Züchters kein Zeuge dabei, der Käufer war jedoch in Begleitung. Dies kann dazu führen, dass der Züchter spezielle Vereinbarungen später vor Gericht gerade nicht beweisen kann und deswegen Gefahr läuft, den Prozess zu verlieren. Es sollte daher bei Übergabe des Welpen aufseiten des Züchters immer ein Zeuge dabei sein. Wer nun meint, Familienangehörige würden nicht als Zeugen vor Gericht gelten, der irrt. Familienangehörige sind vor Gericht ebenso wie jeder andere Zeuge zur Wahrheit verpflichtet, sie dürfen damit nicht lügen. Sie besitzen aufgrund der Familienzugehörigkeit jedoch besondere Rechte, die Aussage zu verweigern, wenn sie hiervor Gebrauch machen wollen.

Hundekauf ohne schriftlichen Kaufvertrag
Wenn ein Kaufvertrag nur mündlich abgeschlossen wird greifen ergänzend immer die gesetzlichen Regelungen u.a. des BGB. Dort sind in den §§ 433 ff grundsätzliche Regelungen aufgestellt. Es handelt sich hierbei jedoch um Regelungen für eine Vielzahl von Fällen und eben nicht um Regelungen für den konkreten Fall des Züchters gegenüber dem Käufer oder der Züchter untereinander.
Im schriftlichen Kaufvertrag hingegen können die speziellen Vereinbarungen zwischen Züchter und Käufer fixiert werden. Es können im Rahmen des geltenden Rechts bestimmte Handlungsweisen im Falle der auftretenden Krankheit des Welpen festgehalten werden, die dann zwischen den Parteien rechtlich bindend sind. Es kann vereinbart werden, ob der Hund nur als Familienhund gehalten oder ob auch mit ihm später gezüchtet werden darf. Auch kann beispielsweise die Haftung teilweise begrenzt, der spätere Zuchteinsatz geregelt und für den Fall des Verstoßes gegen den Vertag eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Eine solche sehen die grundsätzlichen Regelungen des BGB gerade nicht vor. Formulierungen wie „Jede Partei erhält eine Ausfertigung des Vertrages“ oder „Mit der Unterschrift akzeptiert der Käufer die Bedingungen des Vertrages“ hören sich toll an, sind rechtlich jedoch nichts sagend und nehmen daher nur Platz für wichtige Regelungen weg. Auf sie kann daher grundsätzlich verzichtet werden, da die Wirkung dieser Regelungen obligatorisch ist.

Der schriftliche Kaufvertrag
Der schriftliche Kaufvertrag spiegelt also das konkrete Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien wider. Jeder Käufer sollte daher Interesse an einem schriftlichen Kaufvertrag mit dem Züchter haben, da auch seine Vorstellungen Einklang in den Vertragstext finden können. Es herrscht schließlich Vertragsfreiheit und solange man nicht gegen das Gesetz verstößt kann grundsätzlich alles in den Vertrag aufgenommen werden.

Tipp von Anwalt für Hunderecht Ackenheil :
Der Züchter sollte sich auch nicht davor scheuen, dem Käufer einen schriftlichen Vertrag vorzulegen, drückt er doch damit aus, dass er es mit dem Verkauf des Welpen sehr ernst meint. Jeder seriöse Käufer wir mit einem ordentlichen Vertragstext auch kein Problem haben, beabsichtigt er nicht sowieso, den Züchter später zu übervorteilen. Wer daher auf Käuferseite nicht einwilligt, einen entsprechenden schriftlichen Kaufvertrag abzuschliessen, bei dem sollte überlegt werden, ob er überhaupt ein geeigneter Käufer ist.

Erst vergangene Woche haben wir wieder ein Verfahren zu diesem Thema vor dem Landgericht Magdeburg geführt. Wir hatten den Käufer gegen einen Züchter vertreten, der einen Hund verkaufte, der später an HD erkrankte. Ein schriftlicher Kaufvertrag war nicht vorhanden, weshalb ausschließlich die gesetzlichen Regelungen griffen. Für den Züchter wurde es teuer, er musste knapp 2.500,00 € an den Käufer bezahlen. Auf die Frage des Züchters, warum es für ihn jetzt so teuer wurde, teilte der Richter mit, dass er jetzt „Lehrgeld“ bezahle, das nächste mal solle er lieber einen schriftlichen Kaufvertrag abschliessen.

Da sich die Rechtsprechung im Bereich des Kaufvertragsrechts seit einigen Jahren im Umbruch befindet sollte jeder Züchter seinen Kaufvertrag jeweils an die neue Rechtsprechung anpassen. Gerade im Bereich der wirksamen Vereinbarung von Vertragsstrafen hat sich in den letzten Jahren einiges getan.


Haben Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen wie z.B. der Hundekauf, Züchterhaftung, der Zuchtverbotsklausel, Vertragsstrafe? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Einen allgemeinen Hundekaufvertrag finden Sie als Vorlage auch in unserem Ratgeber „Ihr Recht rund ums Haustier“. Rechtsanwalt Andreas Ackenheil


Ihr Recht rund ums Haustier
Alle wichtigen Rechtsfragen von der Anschaffung eines Hundes (dem Hundekauf), der Hundehaltung, bis über dem Tod des Hundes hinaus klar und leicht verständlich beantwortet.
Ein Praxisratgeber für Tierhalter und Hundehalter, Züchter, Hundeverkäufer mit Musterverträgen, Checklisten (z.B. Mustervertrag allg. Hundekaufvertrag) und vielen Urteilen und Fallbeispielen.
Preis: 9,98 Euro ISBN: 978-3-472-09024-3 - Im Buchhandel erhältlich

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-762833

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL

Anwalt für Hunde / Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil
Kanzlei für Tierrecht - Anwalt für Hunderecht bundesweite Rechtsberatung:
Hund, Hundekauf, Hundebiss, Hundehaltung, Hundekaufvertrag, Zuchtrecht, Züchterhaftung, Listenhund, Einstufung gefährlicher Hund, Kampfhundeverordnung, Landeshundegesetz, Hundegesetz Berlin, Gefahrenhundeverordnung, Hundehaltungserlaubnis, behördliche Auflagen, Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenzwang, Tierhalterhaftung, Hundehalterhaftung, Hundehaftpflichtversicherung, Gefahrhundeverordnung, Tierarzthaftung, Recht rund um den Hund...



[email protected]
http://www.der-tieranwalt.de


Hundekauf / Welpenkauf: Weitere interessante Beiträge:

WELPENMAFIA | ANWALT FÜR HUNDERECHT Rechtsanwalt Ackenheil warnt: ACHTUNG ! Das dreckige Geschäft mit den BILLIGWELPEN...


Hunderecht | Hundekauf | Welpenhandel: Bundeseinheitliche Chip-und Registrierungspflicht für Welpen gefordert


Vor dem Hundekauf - Fragen die man sich stellen sollte


Welpe nach Deutschland ohne Papiere und Impfungen - Welpenhandel