Kleiner Hund beisst zu - auch ein kleiner Hund ist ein gefährlicher Hund - Einstufung als gefährlicher Hund

Kleiner Hund beisst zu - auch ein kleiner Hund ist ein gefährlicher Hund - Einstufung als gefährlicher Hund nach Beißvorfall

Auch ein kleiner Hund kann nachdem der Hund ein Kind gebissen hat, von der Stadt / Gemeinde als gefährlich eingestuft werden. So kann die Behörde sodann dem Hundehalter eines kleinen Hundes das Führen des Hundes unter der Auflage erteilen, diesen nur angeleint und/oder mit Maulkorb zu führen. Nachdem die Behörde den kleinen Hund als einen gefährlichen Hund einstuft, kann sie von dem Hundehalter des kleinen Hundes zudem auch einen Nachweis seiner Sachkunde zur Führung eines gefährlichen Hundes verlangen. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Trier.

Kleiner Hund beisst zu
Im konkreten Fall ging es um den „Beißvorfall“ eines Malteser-Mischlings. Der sehr kleine Hund war im Juni 2018 unangeleint auf zwei spielende Kinder zu gerannt. Als die Kinder aus Angst wegliefen, biss der kleine Hund ein Kind in die Wade. Das Kind musste daraufhin seine Hundebiss-Verletzungen ärztlich behandelt behandeln lassen.

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(Quelle:pexels/pixabay /Beispielhund)



Die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde in dem der Hund gemeldet war, stufte den kleinen Hund nach dem Biss als „gefährlich“ ein. Gegenüber der Hundehalterin wurde angeordnet, dass sie ihrem Hund nur noch angeleint und mit Maulkorb ausserhalb ihres Grundstückes ausführen darf. Außerdem sollte sie eine Sachkundeprüfung im Umgang mit gefährlichen Hunden ablegen, eine ausreichende Hundehaftpflichtversicherung nachweisen und ihren Malteser-Mischling mit einem Chip kennzeichnen.

Nach Beißvorfall: Auch ein kleiner Hund ist ein gefährlicher Hund!
Per Eilantrag wollte die Halterin des kleinen Hundes die Verfügungen aufheben lassen. Der Beißvorfall sei von den Kindern provoziert worden. Der Hund wurde von den Kindern derart provoziert, sodass es zu dem Hundebiss kam. Außerdem sei der Hund sehr klein,dass schon aufgrund seiner Größe von dem Hund keine Gefahr ausginge. Von dem Hund gehe daher kein erhebliches Gefährdungspotenzial aus, was eine Einstufung zum gefährlichen Hund rechtfertigen würde.

Wenn der Hund zugebissen hat, ist er als gefährlich einzustufen
Vor dem Verwaltungsgericht hatte die Halterin jedoch keinen Erfolg. Ein Hund gelte nach den einschlägigen Vorschriften als gefährlich, wenn er sich als „bissig“ erwiesen habe. Nur wenn der Beißvorfall auf einen Angriff oder auf eine vorangegangene Provokation zurückzuführen sei, scheide die Annahme einer Bissigkeit aus.

Ein Hund, der ohne Grund zubeisst, ist gefährlich
Hier habe sich der Hund als bissig erwiesen. Hinweise, dass die Kinder ihn provoziert haben, gebe es aber nicht. Nur die geringe Größe des Hundes sei kein Grund, von einer fehlenden Gefährlichkeit auszugehen. Die behördlichen Anordnungen seien daher nicht zu beanstanden, befand das Verwaltungsgericht in Trier.


Expertenrat: Man kann leider nicht oft genug darauf hinweisen, dass jeder Hund, nicht nur große Hunde sondern auch kleine Hunde, als gefährliche Hunde eingestuft werden können.

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