Hundeverbot: Hunde sind am öffentlichen Badestrand verboten

Hundeverbot: Hunde sind am öffentlichen Badestrand verboten
Hundeverbot in der Badezeit: Keine Hunde an öffentlichen Badestränden.Jedoch außerhalb der Badesaison sind Hunde erlaubt! Viele Hundebesitzer möchten ihre Hunde gerne zum Baden mitnehmen. Darf man seinen Hund mit an den See, an einem öffentlichen Badestrand mitnehmen? Dies hatte nun das Verwaltungsgericht Berlin zu entscheiden.
Hundeverbot / Berliner Hundegesetz verbietet Hunde an Seen

Ein gesetzliches Hundeverbot an „öffentlichen Badestellen“ gilt nicht automatisch über das ganze Jahr. Denn bezweckt das Mitführverbot von Hunden an öffentlichen Badestellen die Vermeidung „typischer Nutzungskonflikte“ zwischen Hunden und Badenden, trifft dies nur während der Badesaison zu, stellte das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag, 9. Januar 2018, bekanntgegebenen Urteil zum neuen Berliner Hundegesetz klar (Az.: VG 23 K 495.15).

Das Gericht erlaubte damit außerhalb der Badesaison Hundehaltern das Gassigehen mit ihren angeleinten Hund an den Ufern des Berliner Schlachtensees und der „Krummen Lanke“.

Nach dem neuen Berliner Hundegesetz ist das Mitführen von Hunden an „öffentlichen Badestellen“ verboten.

Dagegen zogen viele Hundehalter vor Gericht. Das Gesetz sei gerade dem Hundeverbot an Badestellen viel zu unbestimmt. Man wisse gar nicht, wo denn genau eine „öffentliche Badestelle“ sei. Sie wollten ihre Hunden am Ufer des Schlachtensees und der Krummen Lanke ganzjährig unangeleint ins Wasser lassen. Hilfsweise wollten die Hundehalter ihre Hunde angeleint außerhalb der Badesaison an die Seen mitführen dürfen.

In seinem Urteil vom 7. Dezember 2017 gab das Verwaltungsgericht nun dem Hilfsantrag statt. Was eine „öffentliche Badestelle“ sei, sei allerdings klar genug. Dies stelle ein für die Allgemeinheit zugänglicher Bereich am Ufer eines Badegewässers dar, der dem Baden und anderen typischen Freizeitaktivitäten dient. Entsprechend der Verordnung zum Schutz der Landschaft des Grunewalds bestehe dort auch jederzeit Leinenzwang.

Das Mitführverbot von Hunden an „öffentlichen Badestellen“ gelte jedoch nicht zeitlich unbegrenzt. Denn Sinn und Zweck des Gesetzes sei es,

Badende könnten sich durch die Hunde gestört fühlen

Nutzungskonflikte zwischen Hunden und Badenden zu vermeiden. Außerhalb der Badesaison gebe es keine Konflikte, da dann in der Regel auch keine Badende da seien.

Die Hundehalter dürften daher nur während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September ihre Hunde an den Ufern von Schlachtensee und Krumme Lanke nicht mitführen.

Hundeverbot während der Badesaison: 15.05 - 15.09.

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