Anwalt für Hunde | Wesenstest | Hundebiss

Anwalt für Hunde | Wesenstest | Hundebiss...
Sie suchen eine Kanzlei für Tierrecht, eine Rechtsberatung zum Landeshundegesetz? Einen Anwalt der sich für Sie und Ihren Hund einsetzt und Ihre Interessen vor den Behörden und dem Gericht vertritt?

Die Ackenheil Anwaltskanzlei für Tierrecht berät Sie gerne im Bereich Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach den Landeshundegesetz.
Zur alltäglichen Rechtsberatung der Ackenheil Anwaltskanzlei gehört seit über 15 Jahren die fachlich kompetente und erfolgreiche Beratung von Hundehaltern in Rechtsfragen rund um die Hundehaltung.

Ihr Hund hat gebissen? Jetzt droht Ihrem Hund das Tragen eines Maulkorbs? Zum Halten des Hundes benötigen Sie nun eine Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes?
Ihr Hund wurde als gefährlicher Hund von der Behörde eingestuft? Sie benötigen rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG), Landeshundegesetz NRW, Haltung eines gefährlichen Hundes in NRW (§ 3 LHundG NRW)?

Als spezialisierter Anwalt für die rechtliche Beratung zum Landeshundegesetz, der Abwehr von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, ins. dem Maulkorbzwangs, der Haltererlaubnis zum Führen eines gefährlichen Hundes, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Landeshundegesetz LHundG NRW
Hundegesetz Niedersachsen NHundG, NI
Hundegesetz Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG) Hamburg HundeG, HB
Hundegesetz Bremen HundeG, HB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Hundegesetz Schleswig-Holstein | Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) GefHG,SH
Hundegesetz Thüringen | Tiergefahrengesetz Thüringen (ThürTierGefG) Thüringen ThürSachkundePrüfVO, TH
Landeshundegesetz Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) Sachsen-Anhalt HundeG LSA, ST
Landeshundegesetz Berlin / Berliner Hundegesetz Berlin HundeG, BE
Landeshundegesetz Mecklenburg-Vorpommern Hundehaltungsverordnung: HundehVO, M-V
Hundegesetz Sachsen | Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), DVOGefHundG, SNHundegesetz Brandenburg : Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) Hundes, BB
Hundeverordnung Hessen | Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Landeshundegesetz Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg KampfhundeV, BW
Landeshundegesetz Bayern / bayerische Kampfhundeverordnung Bayern HundGefV, BY
Hundegesetz Saarland / Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland KampfhundeV , SL
Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz LHundG,RP, LHundG rlp

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL


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Anwalt für Hunde | Hundehaltung | Unsere Leistungen im Hunderecht:

Abwehr behördlicher Auflagen wie Leinenzwang, Maulkorbzwang usw.
Einstufung gefährlicher Hund
Hundeangriff
Hundebiss
Haftung Hund (Tierhalterhaftung, Hundehalterhaftung)
„Kampfhunde“
Listenhunde
Auflagen für bestimmte Hunderassen (Gefahrenhundeverordnung)
Verstoß gegen Leinenpflicht/Leinenzwang
(z. B. in der Brut-und Setzzeit | Aufzuchtszeit)
Haltungserlaubnis
Hundeführerschein
Wesenstest
Hundezucht (VDH, Vereins-und Verbandsrecht)
Auflagen für die Hundezucht
Zuchtrecht (Verträge: Deckvertrag, Zuchtvertrag)
Haftung Hundeschulen
Haftung Hundetrainer
Erstellung und Überprüfung von Verträgen von Hundeschulen
(Haftungsausschluss, AGB)
Hundesteuer
Nachbarschaftsrecht
Mietrecht (Mietvertrag, Hundehaltung)
Auflagen bei der Hundehaltung
Versicherungsrecht
Ansprüche gegenüber der Hundehaftpflicht
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Anwalt Andreas Ackenheil vertritt, als Spezialist für rechtliche Fragen rund um die Hundehaltung, Ihre und die Interessen Ihres Hundes deutschlandweit gegenüber den Behörden, Züchtern, Käufern, Verkäufern, Tierheimen, Tierärzten oder anderen Hundehaltern.

Die Hundehaltung an sich birgt zahlreiche rechtliche Problemfelder.
Schon beim Tierarzt oder in der Hundeschule können sich etliche haftungsrechtlich relevante Problemfälle ergeben. Vermieter und Nachbarn stehen einer Hundehaltung oftmals sehr kritisch gegenüber. Leider stehen in einigen Bundesländer bestimmte Hunderassen gemäß Gesetz oder Verordnung (Landeshundegesetze, Hundegesetze und Gefahrenhundeverordnung) unter Generalverdacht einer potenziellen Gefährlichkeit. Hundehalter sogenannter Listenhunde („ Kampfhunde“ oder gefährlichen Hunde) werden mitunter völlig grundlos erschwerte Auflagen wie Maulkorbzwang, Leinenzwang, Wesenstest etc. auferlegt.

Tieranwalt Rechtsanwalt Ackenheil berät und betreut nicht nur im Rhein-Main-Gebiet, sondern deutschlandweit Hundehalter, Züchter, Tierärzte, Vereine und Tierschutzorganisationen, Hundeschulen, Hundetrainer etc. in allen Rechtsfragen rund um den Hund.

Als Kanzlei für Hunderecht / Tierrecht beraten und vertreten wir Sie und setzen uns für Ihre Interessen vor der Behörde, dem Tierheim, dem Züchter, dem Käufer, dem Verkäufer oder einem anderen Hundehalter, außergerichtlich wie auch gerichtlich, im gesamten Bundesgebiet - deutschlandweit - ein.



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Unser Service - bundesweite Rechtsberatung

Anwälte für Hunde finden Sie nicht unbedingt in Ihrer nächsten Nähe.
Entfernungen spielen aber heutzutage dank modernster Technik für die rechtliche Beratung keine Rolle mehr. In vielen Fällen ist Ihr Besuch in unserer Kanzlei für die Durchführung einer Beratung nicht immer erforderlich. Eine Rechtsberatung kann online per E-Mail, telefonisch oder schriftlich auf dem Postweg erfolgen.
Die für die Rechtsberatung notwendigen Unterlagen (Schriftverkehr, Verträge, Schreiben von Behörden, Bescheid, Fotos, Arztbefunde usw. ) können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.

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Rufen Sie uns unverbindlich an unter : 06136 - 762833 oder senden Sie und eine Email an
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