Leinenpflicht in Brut- und Setzzeit

Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit / Aufzuchtszeit

Während der so genannten Brut- und Setzzeit / Aufzuchtszeit muss der Hund vor allem bei Spaziergängen in Wald, Feld und in freier Natur angeleint sein. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Wildtiere eingeführt, dass in der Zeit vom 01.04. - 15.07. (der so genannten allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit) in der freien Landschaft jede Person verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde an der Leine geführt werden.In einigen Ländern liegt der Anfangstermin bereits im März. Die einzelnen Vorschriften für den Leinenzwang können sich je nach Bundesland durchaus unterscheiden. Informationen sind bei den Behörden erhältlich – unter anderem beim Ordnungsamt.

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Der Grund für die Sonderregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann. Ganz besonders in der Brut- und Setzzeit können Hunde im Wald zu einer tödlichen Bedrohung fürs Jungwild werden. Die strikte Anleinpflicht soll wildlebende Tiere in der Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen schützen. Ausnahmen gelten nur für die rechtmäßige Jagdausübung, den Rettungseinsatz, die Landespolizei, die Bundespolizei und den Zoll.
Leider ist immer wieder zu beobachten, dass sich Hundehalter, oft aus Unkenntnis, nicht an diese Bestimmung halten. Aber: Auch Hunde, die nicht wildern, sind freilaufend eine Störung der zu schützenden Waldtiere.
Oftmals reicht es schon, dass ein Hund ein Junges nur berührt – der fremde Geruch irritiert die erwachsenen Tiere, lässt sie eventuell den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt der Hund brütende Vögel, besteht wiederum die Gefahr, dass die Eier im Gelege auskühlen oder von anderen Tieren zerstört werden. Wenn Hunde gerade in dieser speziellen Zeit angeleint sind, könnten viele solcher Vorfälle vermieden werden. Vor allem hochträchtige Rehe, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen im Frühjahr mitsamt ihren ungeborenen Kitzen den Hundebissen zum Opfer. Auch gut abrufbare Hunde werden, wenn sie eine verführerische Fährte in der Brut- und Setzzeit aufgenommen haben oftmals unfolgsam. Verstöße werden meist mit Bußgeldern geahndet, kommt durch den Hund tatsächlich ein Tier zu Schaden, können sogar vier- oder fünfstellige Beträge fällig werden. Oftmals stuft die Behörde dann einen so auffällig gewordenen Hund als gefährlichen Hund ein mit weiteren behördlichen Auflagen.

Aber wie kommt der Hund in der Brut-und Setzzeit zu seinem ausgiebigen Auslauf?

Sollte ihr Hund in dieser besondern Zeit durch das angeleinte Gassi gehen nicht genügend gefordert sein, gibt es in einigen Gebieten Freilaufflächen, auf denen auch in der Brut- und Setzzeit das Laufen ohne Leine erlaubt ist. Viele Hundeschulen haben ein großes, eingezäuntes Gelände zur Verfügung, auf dem Hunde mit Artgenossen spielen können, z. B. für Junghunde im Rahmen einer Welpenspielstunde, aber oft auch für ausgewachsene Hunde.
Auch Hundesportarten wie Agility oder Mantrailing kann den Hund ausreichend fordern.
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