28/02/21 18:04 Abgelegt in:
Beißvorfall |HundebissEinstufung gefährlicher Hund / Beißunfall Einstufung gefährlicher Hund nach Beißvorfall
Nach Beißvorfall: Die
Einstufung eines Hundes als gefährlicher Hund i.S.d. LHundG (Landesgesetz über gefährliche Hunde) einer Gemeinde mit der Anordnung der
Anlein- und Maulkorbzwang, einer Kennzeichnungspflicht durch Chip für den Hund und die
Vorlage eines Sachkundenachweises des Hundebesitzers nach einem Beißvorfalls wurde rechtens vom VG Tier anerkannt.
Nach Beißvorfall folgte die Einstufung als ein gefährlicher HundHintergrund der Verfügung war ein Beißvorfall. An diesem Tag hat der
freilaufende Hund eines Hundehalters einen anderen Hund, der an der Leine ausgeführt wurde, unvermittelt angegriffen und sich in ihm verbissen. Der Hundehalter vermochte seinen Hund nur mit Mühe und großer Kraftanstrengung von dem angegriffenen Hund, der noch am Abend desselben Tages in einer Tierklinik aufgrund seiner Verletzungen verstorben ist, zu trennen.
Daraufhin ordnete die für den Vorfall zuständige Verbandsgemeinde die o.g., für sofort vollziehbar erklärten Maßnahmen an.
Zu Recht, so die Richter der 1. Kammer. Der Hund des Hundehaltes habe sich aufgrund des in den Akten dokumentierten Beißvorfalls als bissig i.S.d. LHundG erwiesen und stelle damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, was nicht nur die Einstufung als bissiger Hund, sondern auch die Anordnung der übrigen Maßnahmen rechtfertige, weil nur so eine effektive Gefahrenabwehr gewährleistet sei. Die Maßnahmen stellten sich im Übrigen nicht zuletzt mit Blick auf die Schwere des Vorfalls auch als verhältnismäßig dar.VG Trier , Beschluss vom 16. Januar 2013, Az.: 1 L 1740/12.TRVG Trier Az.: 1 L 1740/12.TR
Verwaltungsgericht Tier 2013
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