Parvovirose kranker Welpe - Behandlungskosten vom Züchter als Schadenersatz?

Parvovirose kranker Welpe - Behandlungskosten vom Züchter als Schadenersatz?
Sie haben einen Welpen gekauft und nur kurze Zeit später erkrankt der Welpe an Parvovirose? Die Behandlungskosten des erkrankten jungen Hundes belaufen sich auf mehrere 1.000 Euro und sie möchten vom Züchter diese Tierarztkosten und die weiteren im Zusammenhang mit der Erkrankung des Hundes entstanden Kosten als Schadenersatz vom Züchter zurückverlangen?

Einen solchen Fall hatten jüngst die Gerichte zu entscheiden. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschied, dass ein Käufer von einem an Parvovirose erkrankten Welpen keine Behandlungskosten vom Züchter als Schadenersatz erstattet bekommt, wenn dem Züchter kein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden kann. Hundewelpen müssen in ihren ersten Lebenswochen bzw. bis zum Bestehen eines vollständigen Impfschutzes nicht in Quarantäne gehalten werden. Solange „kein erkennbares Infektionsrisiko“ besteht, dürfen die Welpen auch vorher schon abgegeben werden.
Im konkreten Fall hatte der Käufer bei einem Züchter einen Hundewelpen, der Rasse Australian Shepherd, für den Kaufpreis von 1.400 Euro gekauft. Nur wenige Tage später wurde bei dem Hunde die lebensbedrohliche Infektions-Erkrankung Parvovirose festgestellt. Der noch junge Hund musste für 19 Tage stationär in eine Tierklinik behandelt werden, wo er unter anderem eine Bluttransfusion erhielt. Bei dem Züchter wurde feststellt, dass von 16 Welpen aus zwei Würfen noch zwei weitere Hunde sich mit Parvovirose infiziert hatten.

Was ist Parvovirose?
Als Parvovirose bezeichnet man eine hoch ansteckende und akut verlaufende Infektionskrankheit von Hunden, die durch das Canine Parvovirus verursacht wird. Am empfänglichsten für die Erkrankung sind Welpen im Alter von 2 bis 16 Wochen und alte Hunde. Ein Schutz vor der Erkrankung bietet eine rechtzeitige Impfung.
Die Parvovirose ist eine ernstzunehmende Krankheit und man ist als Hundehalter angehalten, den Hund rechtzeitig zu schützen. Eine verspätete Impfung kann zum Ausbruch der Krankheit führen. Es gibt einen natürlichen Schutzwall in den ersten Lebenswochen des Hundes: die passive Immunität von der Mutterhündin. Der passive Schutz wird jedoch sehr uneinheitlich übertragen und im Laufe der Zeit vom Welpen abgebaut. Studien haben gezeigt, dass schon im Alter von 4 Wochen bei einem geringen Anteil der Welpen die Antikörper der Mutter verbraucht sind. Mit 6 Wochen sind bereits 50 bis 60 % und ab der 8. Lebenswoche fast 100 % der Welpen für das Parovirus empfänglich. Aus diesem Grund wurden Parvo-Einzelimpfstoffe für ein Parvo-Intensiv-Programm entwickelt, das durch einen erhöhten Impfstoffgehalt geeigneter ist, die kritische Phase zu überbrücken. Diese Impfstoffe kann bereits ab der 6. Lebenswoche eingesetzt werden.

Woran erkennt man Parvovirose?
Welche Symptome zeigen an Parvovirose erkrankte Hunde? Nur etwa zehn Prozent an Parvovirose infizierten Hunde zeigen Symptome.
Löst die Parvovirose auch Hundeseuche genannt Symptome aus, treten diese etwa sieben bis 14 Tage nach der Infektion auf. Der Hund wirkt abgeschlagen, verweigert das Fressen und hat hohes Fieber. Zunächst erbricht der Hund, einige Stunden später treten außerdem wässrige, zum Teil blutige Durchfälle auf. Der Verlauf der Parvovirose kann gerade für junge Hunde tödlich verlaufen.


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Hundekäufer will Behandlungskosten vom Züchter
Der Käufer des erkrankten Welpen verlangte von dem Züchter nun die Behandlungskosten in Höhe von 6.500 Euro als Schadenersatz. Der Welpe müsse schon bei der Übergabe infiziert gewesen sein. Auch wenn der Züchter den jungen Hund „Forty“ unter anderem gegen Parvovirose geimpft habe, sei noch kein vollständiger Impfschutz aufgebaut worden. Der Hund hätte daher bis dahin in Quarantäne verbleiben müssen, so argumentierte der Käufer. Der Züchter habe den jungen Welpen und seine Wurfgeschwister zudem auf einem fremden Hunde-Grundstück, dieses mit Parvovirose Erregern kontaminiert war, laufen und spielen lassen. Der Züchter habe sich vorwerfbar pflichtwidrig verhalten.

Doch sowohl das Landgericht als auch das OLG Koblenz wiesen die Klage ab. Der Verkauf von infizierten oder erkrankten Hundes stelle zwar grundsätzlich eine „Schlechterfüllung des Kaufvertrages und damit eine Pflichtverletzung“ des Züchters dar. Für eine Erstattung der Behandlungskosten des an Parvovirose erkrankten Hundes als Schadenersatz, fehle es nach den Angaben aber an dem erforderlichen Verschulden des Verkäufers.

Kein Verschulden des Züchters
Der Züchter habe alle vorgeschriebenen Tierarzttermine wahrgenommen, bei denen die Welpen unter anderem auch gegen Parvovirose geimpft wurden. Der Züchter als Verkäufer habe die Hundewelpen in ihren ersten Lebenswochen auch nicht bis zum Aufbau eines vollständigen Impfschutzes in Quarantäne behalten müssen. Entsprechende Vorschriften gebe es nicht. Hier habe es auch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass durch das Spielen der Welpen auf einem fremden Grundstück eine Ansteckungsgefahr bestanden habe. Allein der Umstand, dass zu diesem Zeitpunkt bei den Welpen möglicherweise noch kein vollständiger Impfschutz bestanden habe, begründe noch kein pflichtwidriges Verhalten. Entscheidend sei insoweit, dass es keine Vorschrift gebe, nach der Welpen in ihren ersten Lebenswochen bzw. bis zum Bestehen eines vollständigen Impfschutzes in Quarantäne gehalten werden müssten.

Es erscheine vielmehr sinnvoll, die Welpen frühzeitig zu sozialisieren, an den Kontakt mit anderen Tieren zu gewöhnen und sie ihre Umwelt kennenlernen zu lassen. Solange keine besonderen Gefahren zu erkennen seien – etwa eine ansteckende Erkrankung – sei es daher nicht erforderlich, Welpen den Kontakt zu ihrer Umwelt, zu anderen Tieren und zu Menschen zu versagen.Pflichtwidrig habe sich der Züchter in diesem Sinne daher nicht verhalten, so das OLG Koblenz.

Zum vorliegenden Fall
Leider scheint es keine Ausführungen zu geben, ob die Mutterhündin über einen ausreichenden Impfschutz verfügte, die Welpen frühzeitig geimpft wurden und ob der Hundezüchter auch alle gebotenen Eindämmungsmaßnahmen ergriffen hat um eine Infektion der weiteren Hunde zu vermeiden. Auch ist nicht bekannt, wann die Parvovirose beim Züchter ausgebrochen ist und ob er gegebenenfalls die potentiellen Käufer über das Risiko aufgeklärt hat. Das ein Welpe erst nach vollständiger Grundimpfung vorsorglich in Quarantäne zu halten sei und erst nach Wochen bis zur Ausbildung eines vollständigen Impfschutzes beim Züchter zu verbleiben hat ist jedoch praxisfern. Welpen frühzeitig zu sozialisieren, sie an den Kontakt mit anderen Tieren zu gewöhnen und sie ihre Umwelt kennenlernen zu lassen ist der Grundstock für eine gesunde Entwicklung der jungen Hunde.

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