Schadenersatz von der Stadt? Angeblich beim Verkauf kerngesunder Hund ist schwer erkrankt - muss die Stadt für Kosten des kranken Hundes aufkommen?
Zwar habe die Stadt bei Pfandsachen keine Gewährleistungspflichten gegenüber der Käuferin aber wohl eine Hinweispflicht.
Die Käuferin des Mopses scheint gute Chancen auf Schadenersatz aufgrund des Verkaufs eines kranken Hundes von der Stadt Ahlen zu besitzen.
Das Landgericht betonte hierbei: Grundsätzlich müsse sich die Käuferin darauf verlassen können, dass ein als gesund, geimpft und entwurmt angebotener Hund auch zum Verkaufszeitpunkt tatsächlich in diesem Zustand sei. Dem Richter zufolge kann der Staat bei Pfandsachen - hierunter fällt auch der Mops Edda - zwar grundsätzlich keine Gewährleistung für die verkauften Sachen übernehmen. Die derzeitige Sachlage spreche jedoch dafür, dass die Käuferin nicht ausreichend hierauf hingewiesen wurde. Jetzt müsse die Stadt beweisen, dass der Verkäufer (der städtische Mitarbeiter) diesen Hinweis in einem Telefonat mit der Käuferin ausdrücklich gegeben habe.
Gutachten: Mops bei Verkauf krank?
Es sei wohl davon auszugehen, dass der Hund bereits "degenerativ" - nicht plötzlich - erkrankt war, als der Verkauf getätigt wurde, so das Landgericht. Das soll nun aber durch ein Sachverständigengutachten genau erläutert werden.
Schadenersatz für kranken Hund: Was kann die Käuferin für Mops Wilma (ehemals Edda) von der Stadt Ahlen als Verkäufer verlangen?
-> Kaufpreis
-> Tierarztkosten
-> Behandlungskosten
-> künftige Kosten
Die Mops Besitzerin von Wilma (Edda) verlangt den Kaufpreis zurück zudem die Übernahme der bisherigen Behandlungskosten. Außerdem solle das Gericht feststellen, dass die Stadt auch für künftige Kosten aufkommen müsse.
Die Mopshündin sei ein lebenslanger Pflegefall. Auch künftig muss für den kranken Hund mit hohe Behandlungs- und Medikamentenkosten gerechnet werden. Die Hundebesitzerin gehe von lebenslangen Behandlungskosten für den Hund von mindestens 15.000 bis 20.000 Euro aus.
Der städtische Mitarbeiter, der den Mops für die Stadt verkaufte argumentiere: Die frühere Besitzerin, bei der er die Mops Hündin pfändete, erklärte der Mops sein gesund. Auch die Tierärztin, bei der die Hündin zuvor in Behandlung war, bestätigte ebenso die Gesundheit der Hündin. Eine extra vor Verkauf durchgeführte Untersuchung der Hündin erfolgte jedoch nicht.
Anwalt für Tierrecht Ackenheil:
Für großes Medienaufsehen sorgt der Fall des gepfändeten Mopses Edda aus Ahlen, der von der Stadt Ahlen über Ebay-Kleinanzeigen als gesund weiterverkauft wurde. Zu lesen unter: Mops Edda v Stadt Ahlen gepfändet: Kann ein Hund gepfändet werden? Seine jetzige Besitzerin verlangt mehrere tausend Euro Schadenersatz von der Stadt, da die Hündin schwer an einer Augenerkrankung leidet. Nun wird das Gutachten abzuwarten sein. Bestätigt der Gutachter, dass schon beim Verkauf die Erkrankung der Hündin vorlag, hat die Hundebesitzerin gute Karten Schadenersatz von der Stadt zu bekommen. Auch in wieweit der Mitarbeiter der Stadt, die Hinweise der Hundezüchterin über eine mögliche Erkrankung ignorierte, er der Käuferin keinen expliziten Hinweis gab, dass bei gepfändeten Sachen, keine Gewährleistung übernommen werden kann - wird zudem ausschlaggebend sein. Ob das Gericht jedoch auch den von ihr geforderten Schadenersatz in der von ihr geforderten Höhe zusprechen wird, bleibt abzuwarten.
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