Mops Edda | Schadenersatz für kranken Mops der als kerngesund verkauft wurde

Gepfändeter kranker Mops Edda | Schadenersatz für kranken Mops, der als kerngesund verkauft wurde
Die Hündin Edda wurde von der Stadt Ahlen gepfändet und in einer Ebay-Kleinanzeigen als kerngesund verkauft. Eine Interessentin, die Hundezüchterin hatte den Verkäufer schon am Tag der Pfändung auf den schlechten Gesundheitszustand des Mopses hingewiesen und deswegen einen Kaufpreis von nur 400 Euro für die Rassehündin angeboten. Die Züchterin wies – am Ende der fehlgeschlagenen Rückkaufsgesprächen - auf den Haarausfall rund um die Augen der Hündin hin und riet dem städtischen Mitarbeiter, die Hündin von ihrem Stamm-Tierarztes untersuchen zu lassen. Der städtische Mitarbeiter habe das Rückkaufsangebot und die Hinweise jedoch ignoriert und die Hündin für einen höheren Preis als kerngesund angeboten. Die jetzige Eigentümerin von Edda hatte die Hündin Ende 2018 von der Stadt Ahlen im Internet für 690 Euro gekauft. In der Verkaufsanzeige wurde der Mops als kerngesund, gechipt und geimpft beschrieben. Die Hundekäuferin fühle sich nun über den Gesundheitszustand der Hündin getäuscht, da der Mops entgegen der Angaben in der Internet-Anzeige nicht gesund gewesen sei. Nur zehn Tage nach dem Kauf diagnostiziert ein Tierarzt bei dem Mops eine unheilbar und gefährliche Augenkrankheit. Mehrfach musste der Mops operiert werden. Das rechte Auge sei nur mit einer Notoperation Ende 2018 gerettet worden, fast alle Hornhautschichten seien durchbrochen gewesen. Mithilfe eines Implantats habe der Tierarzt ein Loch im Auge verschliessen können. Die Hündin musste sich mehreren Operationen und vielen tierärztlichen Untersuchungen unterziehen. Die Tierarztkosten beliefen sich jetzt schon um mehrere Tausend Euro. Die Hündin wird zudem ein Leben lang behandelt werden müssen.




Mops EDDA Stadt Ahlen Schadenersatz

Schadenersatz von der Stadt? Angeblich beim Verkauf kerngesunder Hund ist schwer erkrankt - muss die Stadt für Kosten des kranken Hundes aufkommen?

Zwar habe die Stadt bei Pfandsachen keine Gewährleistungspflichten gegenüber der Käuferin aber wohl eine Hinweispflicht.
Die Käuferin des Mopses scheint gute Chancen auf Schadenersatz aufgrund des Verkaufs eines kranken Hundes von der Stadt Ahlen zu besitzen.

Das Landgericht betonte hierbei: Grundsätzlich müsse sich die Käuferin darauf verlassen können, dass ein als gesund, geimpft und entwurmt angebotener Hund auch zum Verkaufszeitpunkt tatsächlich in diesem Zustand sei. Dem Richter zufolge kann der Staat bei Pfandsachen - hierunter fällt auch der Mops Edda - zwar grundsätzlich keine Gewährleistung für die verkauften Sachen übernehmen. Die derzeitige Sachlage spreche jedoch dafür, dass die Käuferin nicht ausreichend hierauf hingewiesen wurde. Jetzt müsse die Stadt beweisen, dass der Verkäufer (der städtische Mitarbeiter) diesen Hinweis in einem Telefonat mit der Käuferin ausdrücklich gegeben habe.

Gutachten: Mops bei Verkauf krank?
Es sei wohl davon auszugehen, dass der Hund bereits "degenerativ" - nicht plötzlich - erkrankt war, als der Verkauf getätigt wurde, so das Landgericht. Das soll nun aber durch ein Sachverständigengutachten genau erläutert werden.

Schadenersatz für kranken Hund: Was kann die Käuferin für Mops Wilma (ehemals Edda) von der Stadt Ahlen als Verkäufer verlangen?

-> Kaufpreis
-> Tierarztkosten
-> Behandlungskosten
-> künftige Kosten


Die Mops Besitzerin von Wilma (Edda) verlangt den Kaufpreis zurück zudem die Übernahme der bisherigen Behandlungskosten. Außerdem solle das Gericht feststellen, dass die Stadt auch für künftige Kosten aufkommen müsse.

Die Mopshündin sei ein lebenslanger Pflegefall. Auch künftig muss für den kranken Hund mit hohe Behandlungs- und Medikamentenkosten gerechnet werden. Die Hundebesitzerin gehe von lebenslangen Behandlungskosten für den Hund von mindestens 15.000 bis 20.000 Euro aus.

Der städtische Mitarbeiter, der den Mops für die Stadt verkaufte argumentiere: Die frühere Besitzerin, bei der er die Mops Hündin pfändete, erklärte der Mops sein gesund. Auch die Tierärztin, bei der die Hündin zuvor in Behandlung war, bestätigte ebenso die Gesundheit der Hündin. Eine extra vor Verkauf durchgeführte Untersuchung der Hündin erfolgte jedoch nicht.

Anwalt für Tierrecht Ackenheil:
Für großes Medienaufsehen sorgt der Fall des gepfändeten Mopses Edda aus Ahlen, der von der Stadt Ahlen über Ebay-Kleinanzeigen als gesund weiterverkauft wurde. Zu lesen unter: Mops Edda v Stadt Ahlen gepfändet: Kann ein Hund gepfändet werden? Seine jetzige Besitzerin verlangt mehrere tausend Euro Schadenersatz von der Stadt, da die Hündin schwer an einer Augenerkrankung leidet. Nun wird das Gutachten abzuwarten sein. Bestätigt der Gutachter, dass schon beim Verkauf die Erkrankung der Hündin vorlag, hat die Hundebesitzerin gute Karten Schadenersatz von der Stadt zu bekommen. Auch in wieweit der Mitarbeiter der Stadt, die Hinweise der Hundezüchterin über eine mögliche Erkrankung ignorierte, er der Käuferin keinen expliziten Hinweis gab, dass bei gepfändeten Sachen, keine Gewährleistung übernommen werden kann - wird zudem ausschlaggebend sein. Ob das Gericht jedoch auch den von ihr geforderten Schadenersatz in der von ihr geforderten Höhe zusprechen wird, bleibt abzuwarten.

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