Taxifahrer darf Hunde im Taxi nicht abweisen | Kein Hundeverbot

Taxifahrer darf Hunde im Taxi nicht abweisen | Kein Hundeverbot
Hunde im Taxi. Weigert sich ein Taxifahrer Hunde zu befördern, so kann das eine Geldbuße mit sich führen. Ein Taxifahrer weigerte sich zwei Hundehalter mitsamt ihren Hunden in seinem Taxi zu befördern. Die Hundehalter hatten jeweils einen kleinen Hund (Jack Russel und einen Beagle) dabei.Der Taxifahrer begründete seine Weigerung die Hunde in sein Auto zu lassen, mit dem Argument, die 2 Fahrgäste würden mit ihren Hunden nicht in seinen Wagen passen. Die Weigerungen des Taxifahrers die Personen mit Ihren Hunden im Taxi zu befördern, bescherte dem Fahrer eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro. Nach dem Personenbeförderungsgesetz habe der Taxifahrer die Pflicht, Gäste zu befördern. Ein Taxifahrer dürfe einen „ohne Schwierigkeiten durchführbaren Fahrauftrag“ nicht ohne nachvollziehbaren Grund ablehnen. Gerade unter Berücksichtigung, dass die beiden Personen mit ihren Hunden von einem vergleichbaren Taxi problemlos befördert werden konnten. (Amtsgericht Hamburg, 234 OWi 163/13)

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