Mietrecht | Hundehaltung: Nicht mehr als ein Hund in der Mietwohnung

Mietrecht | Hundehaltung | Nicht mehr als ein Hund in der Mietwohnung
Hundehaltung in der Wohnung: Halten Mieter mehr als einen Hund in ihrer Wohnung, entspricht dies in der Regel nicht mehr dem normalen Mietgebrauch. Das meint jedenfalls das Amtsgericht München in einem bekanntgegebenen Urteil (Az.: 424 C28654/13). Danach kann der Vermieter die Beschränkung auf einen Hund verlangen, sofern der Mietvertrag keine anderweitige Regelung enthält.

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Im konkreten Fall ging es um ein Ehepaar, welches in München-Oberschleißheim eine Zweieinhalb-Zimmerwohnung mit 98 Quadratmetern Wohnfläche angemietet hatte. Den Platz brauchten sie auch, denn in der Mietwohnung hielten sie fünf kleine sogenannte „Taschenhunde“.Bei dem Vermieter hatte die Tierliebe Grenzen. Er forderte das Ehepaar im Juni 2013 auf, die Hundehaltung in der Wohnung zu unterlassen.Das Fass zum Überlaufen brachte dann noch das Ausschütteln einer Decke aus einem Fenster der Mietwohnung. Aus der Decke fiel nicht nur Staub, sondern auch Abfall heraus, wie Hundeknochen, Zahnstocher und Slipeinlagen. Der Abfall landete prompt auf einer Besucherin des Hauses.
Vor Gericht wollte der Vermieter erzwingen, dass die Hundehaltung gänzlich eingestellt und keine ecken mehr aus dem Fenster ausgeschüttelt werden.Das Amtsgericht entschied, dass die Haltung eines Hundes in der Wohnung noch dem normalen vertragsgemäßen Mietgebrauch entspricht, alles darüber hinaus aber nicht mehr zulässig sei. Im Mietvertrag habe nichts zur Hundehaltung gestanden. Zeugen hätten jedoch erklärt, dass die Hundehaltung mündlich vereinbart wurde. Die Mieter konnten jedoch nicht beweisen, dass der Vermieter mit der Haltung von fünf Hunden einverstanden war.Das Ausschütteln von Decken aus dem Fenster sei grundsätzlich zulässig. Allerdings dürften sich in der Decke keine Gegenstände und unterhalb des Fensters keine Personen befinden. Das Ehepaar hatte gegen das Urteil zwar Berufung eingelegt, vor dem Landgericht hatte es sich dann aber mit dem Vermieter verglichen.

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