Hundeattacke | Schadenersatz: Tierarztkosten und Wert des Tieres

Hundeattacke | Schadenersatz: Tierarztkosten und Wert des Tieres
Verletzt ein Hund eine Katze, steht der Tierhalterin der Katze nicht nur Schadenersatz in Höhe des Wertes des Tieres zu. Tierarztkosten übersteigen Wert des Tieres - Auch wenn die Tierarztkosten deutlich über den Wert der Katze liegen, ist der Halter des Hundes grundsätzlich in der Pflicht, diese voll zu übernehmen, entschied das Landgericht Hildesheim.

Hund verletzt Katze
Hintergrund des Rechtsstreits war die Attacke eines Hundes, der bei einem Polizeibeamten in Gifhorn lebte und als Polizeihund geführt wird. Als dessen Frau mit dem Hund Gassi ging, witterte der Hund eine Katze.
Auf dem Grundstück der Klägerin befand sind nichtsahnend der 14 Jahre alte Familien-Katze „Tiger“.
Der Hund riss sich los, sprang über eine Mauer und griff die Katze an. Die Katze erlitt unter anderem einen Rippenbruch und eine Öffnung der Bauchdecke. Es waren mehrere Operationen in einer Kleintierklinik erforderlich, um das Tier zu retten.

Tierarztkosten übersteigen den Wert des Tieres.Schadenersatz nur in Höhe des Wert des Tieres?
Die angefallenen Tierarztkosten von über 4.000 Euro sollte nun das Land Niedersachsen als Halter von dem Hund zahlen. Das Land fand die Schadensersatz Forderung (Behandlungskosten des verletzten Tieres) angesichts von Alter und Wert der Katze als viel zu hoch.

Tierschutzgedanke verbiet „eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise“
Das Landgericht Hildesheim sprach der Halterin der Katze den Schadenersatz (Kosten der tierärztlichen Behandlung) zu und verwies dabei auf den im Grundgesetz verankerten Tierschutz. Es verbiete sich eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise.

Schadenersatz kann Wert des Tieres übersteigen
Daraus folge, dass die entstandenen Tierarztkosten nicht bereits deshalb unverhältnismäßig seien, nur weil diese den Wert des Familien-Katers übersteigen.

Auch wenn die Behandlungskosten vorab nicht genau zu bestimmen waren, müsse dieses Risiko der Schädiger der Hundehalter tragen.

Kein Mitverschulden: Hundehalter muss die Tierarztkosten als Schadenersatz zahlen
Die Klägerin müsse sich auch kein Mitverschulden vorwerfen lassen. Denn die Katze befand sich auf ihrem Grundstück und musste nicht mit der Attacke des Hundes rechnen, betonten die Hildesheimer Richter.

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL

Anwalt für Hunde / Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil
Kanzlei für Tierrecht - Anwalt für Hunderecht bundesweite Rechtsberatung:
Hund, Hundekauf,Hundebiss, Hundehaltung, Hundekaufvertrag, Zuchtrecht, Züchterhaftung, Listenhund, Einstufung gefährlicher Hund, Kampfhundeverordnung, Landeshundegesetz, Hundegesetz Berlin, Gefahrenhundeverordnung, Hundehaltungserlaubnis, behördliche Auflagen, Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenzwang, Tierhalterhaftung, Hundehalterhaftung, Hundehaftpflichtversicherung, Gefahrhundeverordnung, Tierarzthaftung, Recht rund um den Hund...

kostenlose telefonische Ersteinschätzung Terminvergabe: 06136 - 762833

[email protected]
http://www.der-tieranwalt.de


Tierarztkosten und Wert eines Tieres / Schadenersatz / Haftung - Weitere interessante Beiträge:

HUNDEBISS | Wer trägt die Tierarztkosten nach einem Hundebiss?
Ihr Hund wurde von einem anderen Hund gebissen? Sie mussten ihren Hund beim Tierarzt behandeln lassen?
Nachdem der erste Schreck über den Beissvorfall verflogen ist stellen sich viele Hundebesitzer die Fragen:
Nach einem Hundebiss - Wer trägt nun die Tierarztkosten?



Hundebiss / Schadenersatz: Hohes Mitverschulden bei folgereichem Eingriff in Hundebeisserei
Eine Hundehalterin, die in die Beisserei zweier Hunde eingriff, um ihr eigenes Tier zu schützen, dabei von dem fremden Hund gebissen und verletzt wurde, erhält von der Halterin des fremden Tieres nur anteiligen Schadensersatz und Schmerzensgeld…


Hundebiss: Großer Hund beißt kleinen Hund - Wer haftet?
Nach einer Hundebeisserei muss bei der Frage der Haftung auch der Größenunterschied der beteiligten Hunde berücksichtigt werden. Wenn ein großer Hund einen kleinen Hunde beißt, so haftet …