01/03/17 10:25 Abgelegt in:
Hundeattacke |Haftung Hundeattacke | Schadenersatz: Tierarztkosten und Wert des Tieres Verletzt ein Hund eine Katze, steht der Tierhalterin der Katze nicht nur Schadenersatz in Höhe des Wertes des Tieres zu.
Tierarztkosten übersteigen Wert des Tieres - Auch wenn die Tierarztkosten deutlich über den Wert der Katze liegen, ist der Halter des Hundes grundsätzlich in der Pflicht, diese voll zu übernehmen, entschied das Landgericht Hildesheim.
Hund verletzt KatzeHintergrund des Rechtsstreits war die Attacke eines Hundes, der bei einem Polizeibeamten in Gifhorn lebte und als Polizeihund geführt wird. Als dessen Frau mit dem Hund Gassi ging, witterte der Hund eine Katze.
Auf dem Grundstück der Klägerin befand sind nichtsahnend der 14 Jahre alte Familien-Katze „Tiger“.
Der Hund riss sich los, sprang über eine Mauer und griff die Katze an. Die Katze erlitt unter anderem einen Rippenbruch und eine Öffnung der Bauchdecke. Es waren mehrere Operationen in einer Kleintierklinik erforderlich, um das Tier zu retten.
Tierarztkosten übersteigen den Wert des Tieres.Schadenersatz nur in Höhe des Wert des Tieres?
Die angefallenen Tierarztkosten von über 4.000 Euro sollte nun das Land Niedersachsen als Halter von dem Hund zahlen. Das Land fand die Schadensersatz Forderung (Behandlungskosten des verletzten Tieres) angesichts von Alter und Wert der Katze als viel zu hoch.
Tierschutzgedanke verbiet „eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise“
Das Landgericht Hildesheim sprach der Halterin der Katze den Schadenersatz (Kosten der tierärztlichen Behandlung) zu und verwies dabei auf den im Grundgesetz verankerten Tierschutz. Es verbiete sich eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise.
Schadenersatz kann Wert des Tieres übersteigenDaraus folge, dass die entstandenen Tierarztkosten nicht bereits deshalb unverhältnismäßig seien, nur weil diese den Wert des Familien-Katers übersteigen.
Auch wenn die Behandlungskosten vorab nicht genau zu bestimmen waren, müsse dieses Risiko der Schädiger der Hundehalter tragen.
Kein Mitverschulden: Hundehalter muss die Tierarztkosten als Schadenersatz zahlenDie Klägerin müsse sich auch kein Mitverschulden vorwerfen lassen. Denn die Katze befand sich auf ihrem Grundstück und musste nicht mit der Attacke des Hundes rechnen, betonten die Hildesheimer Richter.
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