Hunderecht | Hundebiss: Hohes Mitverschulden bei Bissverletzung bei Eingriff in Hundebeisserei

Beißvorfall | Hundebiss: Hohes Mitverschulden bei Bissverletzung | Eingriff in Hundebeisserei

Eine Hundehalterin, die in die Beißerei zweier Hunde eingriff, um ihr eigenen Hund zu schützen und dabei von dem fremden Hund gebissen und verletzt wurde, erhält von der Halterin des fremden Tieres nur anteiligen Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in der Berufungsinstanz entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.
Der Hund der Beklagten riss sich von seiner Leine los, stürzte auf den angeleinten knurrenden Hund der Klägerin zu und biss diesen mehrfach.

Hundebeißvorfall: Hundehalterin schützt ihren Hund vor Beissattacke und wird verletzt

Die jetzt 44 Jahre alte Klägerin hielt schützend die Hand über den Kopf ihres Hundes, als der fremde Hund erneut zubiss und das erste Glied des linken Zeigefingers der Klägerin abtrennte.Die gegen die fremde Hundehalterin gerichtete Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz war erst in zweiter und letzter Instanz teilweise erfolgreich. Auch wenn die Klägerin in berechtigter Sorge um ihr Tier eingriff, musste sie nach den Ausführungen des Senats wissen, dass ihr Handeln die Gefahr mit sich bringt, selbst gebissen und verletzt zu werden.

Beißvorfall : Wer trägt die Schuld an den Hundebissverletzungen?

Ihr Mitverschulden hat der Senat mit 50% bewertet, das verlangte Schmerzensgeld und den Verdienstausfall entsprechend gekürzt und ihr insoweit gut 3.000 Euro zuerkannt.Auch die bezahlten Tierarztkosten bekommt die Klägerin nur anteilig, gekürzt um die Tiergefahr des eigenen Hundes, ersetzt. Ihr stehen nach den Ausführungen des Senats nur 75% dieser Aufwendungen zu, weil sich insoweit ihr Eingreifen nicht ausgewirkt habe.

Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. Oktober 2011 (I-6 U 72/11)
Quelle: OLG Hamm vom 15.11.2011
Bitte beachten Sie: Jedes dieser Urteile stellt eine Entscheidung im Einzelfall dar und kann zwar richtungsweisend sein aber eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.
Gerne beraten wir Sie individuell. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Nutzen Sie unser spezialisiertes Fachwissen aus langjähriger Erfahrung und enger Zusammenarbeit mit unserem breitgefächerten Spezialistennetzwerk von Tierärzten, Gutachtern, Hundetrainern, Wesenstestern und Beratern.

Kostenlose Ersteinschätzung in Hunderecht Terminvereinbarung unter: 06136-76 28 33

Hunderecht Anwalt Kontaktformular
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung..
Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE ! HUNDERECHTSANWALT ACKENHEIL

Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil
bundesweite Rechtsberatung: Hund, Listenhund, Einstufung gefährlicher Hund, Hundebiss, Hund hat gebissen, Beißvorfall, Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenzwang, Tierhalterhaftung, Gefahrhundeverordnung, Recht rund um den Hund...
kostenlose telefonische Ersteinschätzung Terminvergabe : 06136 - 762833
[email protected]
http://www.tierrecht-anwalt.de
http://www.der-tieranwalt.de