Nachbarrecht Hundehaltung: lautes Hundegebell - während der Nachtruhe

Nachbarrecht | Hundehaltung: lautes Hundegebell - während der Nachtruhe ist unzumutbar

Über ein Fall von Lärmbelästigung durch einem laut bellenden Schäferhund hatte das Oberlandesgericht Brandenburg (Urteil vom 11.01.2007, AZ: 5 U 152/05) zu entscheiden,. Der mitteilungsbedürftige Schäferhund bellte immer lautstark, wenn Passanten dem Anwesen sich näherten. Von der Nachbarin durchgeführte Messungen, ergaben Messwerte zwischen 80 und 99,6 Dezibel.
In der Zeit von 23.00 bis 7.00 Uhr, während der allgemein geschützten Nachtruhe, ist das Bellen eines Hundes nach Auffassung des Oberlandesgerichtes als eine wesentliche Lärmbelästigung anzusehenAnderseits sei tagsüber aber so viele Hintergrundgeräusche, wie den Straßenverkehr, Flugzeuglärm oder ähnliches zu hören, dass das Bellen eines Hunde keine unzumutbare Lärmbelästigung darstelle. Ein Bellverbot zur Tageszeit oder auch zur Mittagszeit würde es somit nicht geben.

Bitte beachten Sie, dass jedes Urteil eine Entscheidung im Einzelfall ist und eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Sollten Sie ein ähnliches Problem haben wie in einem der Urteile, zögern Sie nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen. Gerne beantworte ich Ihre Fragen und berate Sie individuell.

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