In der Sommerhitze: Hund aus dem Auto befreit

Kostenpflichtige Tierbefreiung aus Pkw - Hund in praller Sonne aus Auto befreit
Die Hundehalterin, die ihren Hund bei starker Hitze in einem Fahrzeug eingeschlossen hat, muss die Personal- und Sachkosten der Polizei für die Befreiung des Hundes tragen. Der Polizeieinsatz war notwendig, da die Außentemperatur bereits bei 31 Grad lag, das Fahrzeug völlig verschlossen und die Fahrzeughalterin war zudem nicht zu erreichen. Somit durfte die Polizei unmittelbar einschreiten und die Seitenscheibe des Pkw mit einem Beil einschlagen, um den Hund zu befreien. Rechtmäßig hat die Polizei auch Personal- und Fahrtkosten in Höhe von 83,00 Euro erhoben. Entscheiden für die Kostenerhebung war das Verhalten der Hundebesitzerin. In einem solchen Fall, wie auch bei Leistungen der Verwaltung zu Gunsten einzelner Bürger, gibt es keine Rechtfertigung dafür, dass die Allgemeinheit die Kosten trägt. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
OVG Rheinland-Pfalz, Az. 12 A 10619/05
Die Polizei kann zudem wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen den Hundehalter ermitteln. Den Halter des aus dem Auto befreiten Hundes kann des Weitern ein Strafverfahren erwarten.
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