Hundehaltung | Mietrecht: Vermieter muss lieben Pitbull dulden

Hundehaltung | Mietrecht: Vermieter muss lieben Pitbull dulden
Mietrecht | Hundehaltung: Vermieter kann nicht Abschaffung eines Pitbulls verlangen
Es existieren in der Rechtsprechung die unterschiedlichsten Urteile bzgl. der Hundehaltung - gerade über das Führen und Halten sogenannter „Kampfhunde“-Rassen (Listenhunde oder gefährlichen Hunde) wird sich uneins vor den Gerichten gestritten. Oftmals sehen sich die Hundehalter von sogenannten „Kampfhunde“-Rassen einer Wand von Vorurteilen und Anfeindungen gegenüberstehen. Im einem Urteil vom Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 33 C 2336/01-13) hingegen wies das Gericht den Anspruch des Vermieters gegenüber seinem Mieter auf Beseitigung eines Pitbulls aus der Mietwohnung zurück.
In diesem Fall entschied das Gericht gegen den Vermieter und wies die Klage auf Abschaffung des Pitbulls ab. Obwohl der Hund der Rasse Pitbull sicherlich in einigen Bundesländern als gefährliche Hunderasse angesehen wird, stufte das Gericht diesen Pitbull nicht als ein gefährliches Tier ein. Der Pitbull des Mieters war nie auffällig gewesen und hatte einen überaus positiv formulierten Wesenstest abgelegt.
Das Gericht vertrat weiterhin die Auffassung, der Halter eines unauffälligen Hundes aus den Rasselisten (Listenhunde ) sei dem Hundehaltern anderer Hunde gleichzustellen. Der Pitbull wurde nie auffällig und es gab auch keine Beschwerden anderer Mieter, es bestand somit auch kein besonderes Interesse des Vermieters auf Abschaffung des Hundes. Aber auch wenn sich manche Mieter von dem Hund bedroht fühlen sollten, vertrat das Gericht die Auffassung, dass man diesem Angstgefühl auch durch mildere Mittel, z. B. einen Maulkorbzwang oder Leinenzwang innerhalb der Wohnanlage, ausreichend genüge getan hätte. Der Mieter und Hundehalter des Pitbulls hatte sogar im Vorfeld ausdrücklich angeboten seinen Hund innerhalb der Wohnanlage nur noch mit Maulkorb und angeleint zu führen. Leider fand diese Maßnahmen der Vermieter nicht ausreichend und klagte erfolglos auf die Abschaffung des Hundes.

Bitte beachten Sie, jedes dieser Urteile stellt eine Entscheidung im Einzelfall dar und kann zwar richtungsweisend sein aber eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Gerne beraten wir Sie individuell. Rechtsanwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei Ackenheil bundesweite Rechtsberatung: Hund, Listenhund, Mietrecht, Einstufung gefährlicher Hund, KampfhundeV, GefahrenhundeV, Hundehaltungserlaubnis, Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenzwang, Tierhalterhaftung, Gefahrhundeverordnung, Recht rund um den Hund...
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