Darf man die Autoscheibe einschlagen um einen Hund aus dem Auto zu retten?

Darf man die Autoscheibe einschlagen um einen Hund aus dem Auto zu retten?
Sommerzeit: Die Sonne scheint. Das Innere eines in der Sonne abgestellten Autos erhitzt sich schnell auf Temperaturen von bis zu 70 Grad. Aber auch Fahrzeuge , die im Schatten geparkt wurden erhitzen sich zur Hitzefalle. Eine tödliche Hitzefalle für Hunde , die im Auto zurückgelassen werden, weil ihr Besitzer mal eben schnell einen Kaffee trinken oder zum Shoppen geht.
Was ist zu tun, wenn man einen Hund aus einem Auto retten möchte? Darf man ein Auto beschädigen, wenn ein Hund in Lebensgefahr ist?

Jeder, der einen Hund oder eine anderes Tier vor dem drohenden Hitzetod rettet, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Schon das Strafgesetzbuch (StGB, § 34) rechtfertigt, eine Gefahr auf „Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“ mit angemessenen Mitteln abzuwehren. Darunter fallen auch Tiere.

Aber darf man bei zur Rettung des Hundes auch die Scheibe einschlagen ?

Einschlagen der Autoscheibe gerechtfertigt Wer zahlt den Schaden? Ja, aber:
Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) steht dem Tierretter mit dem Notstandsparagrafen (§ 228) zur Seite: „Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich […].


Hund aus dem Auto retten - was tun
-> Versuchen Sie den Tierhalter ausfindig zu machen, indem Sie in umliegenden Geschäften nachfragen.
-> Halten Sie Ihr Handeln in Bildern fest oder suchen sich vor dem Einschlagen der Scheibe Zeugen.
-> Bieten Sie dem überhitzten Tier nach der Befreiung Wasser an. Ist es gar bewusstlos, benachrichtigen Sie die Tierrettung.
-> Halten Sie bis zu deren Eintreffen das Tier in Seitenlage und kühlen, wenn möglich, den Körper, angefangen bei den Beinen.

Darf ich meinen Hund im Auto lassen? Die Rechtslage

Müssen Hundebesitzer Bußgeld zahlen, wenn sie ihren Hund im Auto gelassen haben? Grundsätzlich , nein. Jedoch..:

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) ist eindeutig: Laut § 18 handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. In diesem Fall droht laut Gesetz ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Geschieht das mit Absicht oder über einen längeren Zeitraum, kann laut § 17 sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt oder eine Geldstrafe fällig werden. Da es sich dann um einen Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit mehr handelt, bemisst sich die Höhe in Tagessätzen, die wesentlich vom Einkommen des Beschuldigten abhängen. Möglicherweise wird die Hundehaltung für eine gewisse Zeit oder immer verboten.
Wer trägt die Kosten für den Polizei oder Feuerwehreinsatz…
Werden Polizei oder Feuerwehr gerufen, um ein Tier aus einem überhitzten Auto zu retten, können die dadurch entstandenen Kosten dem Hundebesitzer auferlegt werden (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 12 A 10619/05).

So ist die Rechtslage - Aber sieht es in der Praxis aus?
Leider sind die Strafen bzw. Bußgelder die in der Vergangenheit bei solchen Vorfällen ausgesprochen wurden viel zu gering bemessen.

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