Anwalt für Hunde - Tieranwalt Ackenheil

Gibt es eigentlich Anwälte für Hunde, einen Anwalt für Hunderecht? Anwalt für Hunde - Tieranwalt Ackenheil Interview von Pfotencheck

Es gibt viele Situationen, in denen auch Hundehalter rechtlichen Beistand benötigen. Auf der Suche nach dem passenden Anwalt für Hunderecht stellt sich daher schnell die Frage, ob es möglicherweise Juristen gibt, die sich auf das Thema Tierrecht / Hunderecht spezialisiert haben. PfotenCheck hat mit Rechtsanwalt Andreas Ackenheil einen solchen Experten für Tierrecht gefunden und ihn zum Interview gebeten.
PfotenCheck: Herr Ackenheil - Sie sind Anwalt für Tierrecht. Wie und wann sind Sie auf die Idee gekommen, diesen Bereich als einer der Schwerpunkte Ihrer Kanzlei anzubieten und was kann man sich konkret unter dem Begriff Tierrecht vorstellen?
Anwalt für Tierrecht Ackenheil: Ausschlaggebend hierfür war unter anderem unsere private Situation: Wir hatten eine Hündin von einem Züchter erworben, die anderthalb Jahre später leider schwer erkrankt ist. In diesem Zusammenhang haben wir eng mit dem Züchter, dem Verein und der Universitätsklinik Gießen zusammengearbeitet. Anhand dieser Ereignisse ist uns immer wieder der erhöhte Beratungsbedarf im Bereich Tierrecht aufgefallen, zum Beispiel bei Haftungsfragen, Gewährleistungsrecht, Schadensersatz und so weiter. Dies führte letztlich dazu, dass seit 2006 die Rechtsbereiche rund um das Tier daher zu einem wesentlichen und festen Bestandteil unserer Kanzlei geworden sind. Über die genannten Bereiche hinaus umfasst das Tierrecht aber auch das Mietrecht, das Verwaltungsrech, das Kaufrecht im Zusammenhang mit Gewährleistungsfragen aus dem Kaufvertrag und das Schadensrecht wenn es um Ersatzansprüche bei Hundebissen oder die Haftung von Tierärzten geht.
PfotenCheck: Was macht denn einen guten Tieranwalt aus? Über welche zusätzlichen Qualifikationen und Fähigkeiten sollte man verfügen?
Anwalt für Tierrecht Ackenheil: Zum einen natürlich über fundiertes Fachwissen in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Besonders wichtig ist darüber hinaus ein starkes Einfühlungsvermögen für die emotionale Lage des jeweiligen Mandanten und Verständnis für seine Situation. Natürlich sind diese Eigenschaften nicht nur im Tierrecht wertvoll. Geht es jedoch um Tiere, weiß jeder, wie stark die Bindung zwischen einem Halter und seinem Tier sein kann. Für viele meiner Mandanten sprechen wir nicht von Tieren, sondern von Familienmitgliedern. Oft höre ich im Zusammenhang mit dem Vorhaben, rechtliche Ansprüche geltend zu machen, den Satz "Das bin ich meinem Hund schuldig"- beispielsweise wenn das Tier aus einer Narkose nach einer Routine-Operation nicht mehr erwacht ist.
PfotenCheck: Was sind Bereiche und typische Fälle, in denen Sie im Zusammenhang mit Hunden besonders häufig tätig sind?
Anwalt für Tierrecht Ackenheil: Das ist eine breite Palette: Im zivilrechtlichen Bereich vertreten wir Mandanten, die Ansprüche gegenüber einem Züchter geltend machen möchten, weil dieser ihnen einen kranken Hund verkauft hat, genauso wie Mandanten, die gegen ihren Tierarzt aufgrund einer Falschbehandlung vorgehen.
PfotenCheck: Dies gilt aber auch für den umgekehrten Fall, oder?
RA Ackenheil: Tierärzte und Züchter, die sich gegen möglicherweise falsche Anschuldigungen wehren möchten, zählen natürlich genauso zu unseren Mandanten. Darüber hinaus arbeiten wir häufig mit Hundezuchtvereinen zusammen, wenn es sich um Fragen zu Satzungen und Vereinsordnungen dreht. Zusätzlich führen wir eine rege Korrespondenz mit Versicherungen in Bezug auf die Haftung von Tierhaltern.
PfotenCheck: Und wenn mein Hund plötzlich als gefährlich eingestuft wird und ich mich dagegen wehren möchte?
Anwalt für Tierrecht Ackenheil: Dann befinden wir uns im Bereich des Verwaltungsrechts, das wir natürlich ebenfalls abdecken. Hier geht es um Widersprüche gegen Bescheide wie die Einstufung des Hundes als gefährlicher Hund oder darum, mithilfe von Akteneinsicht die genauen Gründe zu untersuchen, die ein Veterinäramt als Rechtfertigung für eine bestimmte Entscheidung oder Handlung heranzieht. Das bedeutet intensive Kommunikation mit den entsprechenden Behörden. Wichtig ist, dass wir unseren Mandanten einen einstweiligen Rechtschutz bieten müssen, denn viele behördliche Anordnungen, wie beispielsweise Leinen- und Maulkorbzwang, unterliegen dem sofortigen Vollzug. Das ist etwas anderes, als wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen – gegen diesen können Sie Einspruch einlegen und somit für einen Aufschub des Verfahrens sorgen. Zu guter Letzt spielt auch das Strafrecht im Zusammenhang mit Hunden eine Rolle, zum Beispiel wenn ein Hundehalter ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit bekommt.
PfotenCheck: Allein schon in Bezug auf das Thema Hunde ist das Tierrecht also äußerst komplex…
Anwalt für Tierrecht Ackenheil: Genau dies macht es aber für uns so interessant, herausfordernd und abwechslungsreich. Kaum ein Tag ist wie der andere.
PfotenCheck: Wie viele Anwälte, die auf Tierrecht spezialisiert sind, gibt es denn in Deutschland?
RA Ackenheil: Als wir angefangen haben, gab es nur wenige Kollegen, die sich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigten. Dies hat sich im Laufe der Zeit geändert und es sind immer mehr Kanzleien hinzugekommen, wobei nicht alle das Tierrecht auch schwerpunktmäßig anbieten.
PfotenCheck: Können Sie uns Beispiele für Fälle nennen, die Ihnen besonders gut in Erinnerung geblieben sind?
RA Ackenheil: Da fallen mir spontan zwei Fälle ein: Beim ersten ging es um einen Mann, der vom Tierheim die Herausgabe seines Hundes gefordert hat, nachdem dessen Frau das Tier während der Abwesenheit ihres Mannes aus niedrigen Gründen dort abgegeben hat. Sie unterschrieb unwissentlich einen Überlassungsvertrag und als ihr Mann nach seiner Rückkehr den Hund zurückforderte, weigerte sich das Tierheim, dem Besitzer das Tier wieder auszuhändigen. Auch in diesem Fall war viel Emotionalität und Herzblut im Spiel – vor allem seitens der Tierheimmitarbeiter. Nachdem es zu so drastischen Maßnahmen wie einem Hausverbot kam, zeigte sich die Tierheimleitung nach unserem Bemühen letztendlich jedoch einsichtig. Wir konnten die Angelegenheit durch die Zusammenarbeit aller Parteien außergerichtlich regeln.
PfotenCheck: Und der zweite Fall?
RA Ackenheil: …war eine Begebenheit, die sich in einer Hundeschule zugetragen hat: Nachdem der Hund meiner Mandantin gebellt hatte, kam ein anderer Hund auf ihn zugerannt und verletzte ihn durch mehrere Bisse schwer. Dies hatte zahlreiche aufwändige Operationen zur Folge, die über Monate hinweg erhebliche Kosten nach sich zogen. Der festen Annahme, dass die Hundehaftpflicht der gegnerischen Partei zumindest für den finanziellen Schaden aufgekommen würde, folgte das böse Erwachen: Die Versicherung erklärte sich lediglich bereit, 50 Prozent der Kosten zu übernehmen. Den restlichen Betrag – eine vierstellige Summe – sollte meine Mandantin bezahlen. Am Ende haben wir jedoch eine hundertprozentige Übernahme der bereits erfolgten sowie zukünftigen Behandlungskosten erzielen können. Dies hat mich besonders gefreut, denn Versicherungen vertreten häufig die Auffassung, den längeren Atem zu haben.
PfotenCheck: Gibt es eigentlich auch im Bereich des Tierrechts populäre Rechtsirrtümer?
RA Ackenheil: Viele Hundehalter unterliegen dem Irrtum, sie könnten per Testament ihren Hund zum Erben machen. Dies geht leider nicht. Weiterhin existiert der Irrglaube, man würde rechtswirksamer Eigentümer eines Hundes, wenn man ihn per Übernahmevertrag und Schutzgebühr von einem Tierheim oder einer Tierschutzorganisation zu sich geholt hat. Tatsächlich wird man aber oft nur Besitzer des Hundes, darf diesen versorgen, die Tierarztkosten sowie die Hundesteuer bezahlen, aber nicht frei über ihn verfügen. Last but not least fällt wohl auch die verschuldensunabhängige Halterhaftung in den Bereich der Rechtsirrtümer.
PfotenCheck: Das heißt?
RA Ackenheil: Jeder Hundehalter muss sich die eigene Gefahr, die von seinem Hund ausgeht, wie eine Mitschuld anrechnen lassen, auch wenn sein Hund tatsächlich nichts getan hat. Oft hören wir von Mandanten „Ich konnte ja gar nichts tun, mein Hund hat doch nichts getan“. Dennoch besteht dem Grunde nach eine Mithaftung. Es kommt nur darauf an, ob durch das Tier ein Schaden verursacht wurde und nicht darauf, ob den Halter ein Verschulden trifft.
PfotenCheck: Wo kann ich mich denn als Nutzer auch ohne direkte Hilfe vom Anwalt zunächst einmal über Gesetzgebung und Urteile informieren?
RA Ackenheil: Das Internet bietet diesbezüglich viel Informationsmaterial, zum Beispiel in Form von Urteilsdatenbanken. Wichtige Urteile können Sie zudem auch stets auf unseren Seiten sowie auf unserem Facebook-Profil nachlesen. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass es sich bei den Urteilen um Einzelurteile handelt, die eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen können.
PfotenCheck: Ein ernstes Thema: Wird ein Hund verletzt oder sogar getötet, spricht der Gesetzgeber von einer Sachbeschädigung. Das ist schmerzvoll für alle Hundebesitzer. Warum werden Tiere als Sache und nicht als Lebewesen angesehen?
RA Ackenheil: Juristisch betrachtet ist Ihre Aussage nicht ganz korrekt. Über Paragraph 90a des BGB gelten Tiere offiziell als Mitgeschöpfe. Allerdings sind auf Tiere weiterhin die Regelungen der Sache anzuwenden.
PfotenCheck: …was es spitzfindiger, aber nicht wirklich besser macht… - Ein weiteres Reizthema, mit dem sich die Gerichte beschäftigen, ist die Hundesteuer. Wie groß sehen Sie die Chancen, dass eines Tages einer der zahlreichen Klagen gegen die Hundesteuer Recht gegeben wird?
RA Ackenheil: Dies bleibt abzuwarten. Rein faktisch betrachtet müsste die Hundesteuer abgeschafft werden, es gibt schließlich auch nichts Vergleichbares für Freigängerkatzen oder Pferde. Des Weiteren für mich völlig unverständlich ist die Diskrepanz zwischen kommunaler und städtischer Hundesteuer – vor allem auch in Bezug auf so genannte Listenhunde…
PfotenCheck: … für die in der Regel wesentlich höhere Steuern gezahlt werden müssen.
RA Ackenheil: Genau. Nur weil ein Hund per se auf einer Liste steht, nehmen sich viele Städte und Gemeinden das Recht heraus, für diese Hunde mehr Geld zu kassieren. Dies ist ebenfalls eine Ungleichbehandlung. Mir persönlich wird in diesem Fall zu wenig auf den einzelnen Hund eingegangen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wirft man einen Blick auf Beißstatistiken, stellt man fest, dass in vielen Fällen die Schäferhunde ganz vorne dabei sind. Dies ist vor allem auch durch die entsprechend hohe Verbreitung der Rasse begründet und soll keine Verurteilung darstellen. Dennoch steht der Schäferhund nicht pauschal auf einer Liste, obwohl von ihm laut Beißstatistik mehr Gefahr als von einem American Staffordshire ausgeht, der wiederum als Listenhund definiert ist. Mir kommt es wie bereits erwähnt darauf an, sich mit dem einzelnen Hund auseinanderzusetzen – selbst nach einem einmaligen Beißvorfall. Ich unterstelle Sachbearbeitern in einigen Fällen eine vorschnelle Einstufung von Hunden, die letztendlich dazu dient, Geld in die Kassen der Kommunen zu spülen. Glücklicherweise gibt es Ausnahmen. So habe ich auch mit Sacharbeitern zu tun, die sich ordnungsgemäß und verständnisvoll mit einem Fall auseinandersetzen, um eine Lösung zum Wohl des Hundes zu finden.
PfotenCheck:
Wirft man einen Blick nach Dänemark, so sieht man, wie weit die Gesetzgebung dort geht: Todesurteile für Hunde, die der „falschen“ Rasse angehören. Halten Sie so etwas eines Tages auch in Deutschland für möglich?
RA Ackenheil: Dies hat nichts mehr mit verhältnismäßigem Vorgehen zu tun. Ich kann und möchte mir nicht vorstellen, dass hierzulande ernsthaft über so etwas nachgedacht wird. Im dänischen Tierschutz gelten sicherlich ähnliche Regelungen wie hier. Deutschland gilt indes aber immer noch als sehr haustierfreundliches Land und besitzt die höchste Rate an Haustieren pro Einwohner. In Deutschland verfügen wir über zahlreiche aktive Tierschützer, die vehement gegen einen solchen Vorstoß wie derzeit in Dänemark vorgehen würden – in Form von Demonstrationen und Petitionen. Selbst in Dänemark wurde bereits aktiv gegen die Vorgehensweise demonstriert.
PfotenCheck:
Wir danken Ihnen für das interessante Gespräch und wünschen Ihnen im Namen der Rechte aller Tiere in Zukunft weiterhin viel Erfolg!
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