Keine Sachkunde fuer Hundetrainer

Hundetrainer Erlaubnis | bahnbrechendes Urteil zur Sachkundeprüfung

Hundetrainer Erlaubnis: Erfahrung ist ausreichend - keine Sachkundeprüfung notwendig § 11 Abs.1 Satz 1 Nr.8f TSchG
Hundetrainer Erlaubnis: bahnbrechendes Urteil zur Sachkundeprüfung § 11 Abs.1 Satz 1 Nr.8f TSchG
Rechtsanwalt Ackenheil konnte ein bahnbrechendes Urteil für Hundetrainer im Bezug zum Sachkundenachweis und der Anerkennung der beruflichen Erfahrung vor der Kammer des Verwaltungsgericht Berlin erstreiten welches die Grundlage für weitere Entscheidungen bildete
Dieses wegweisende Urteil führte schon dazu, dass weitere Bundesländer und deren Gerichte diesen von Rechtsanwalt Ackenheil für Hundetrainer erstrittenen Urteil folgten. Erst jüngst folgte im Frühjahr 2017 das Verwaltungsgericht Ansbach in Bayern den Feststellungen aus dem Berliner Urteil. Das Verwaltungsgericht i Ansbach entschied für einen Hundetrainer positiv, dessen Behörde ihm trotz 10 jähriger Erfahrung als Hundetrainer die Sachkundeprüfung abverlangte.

§ 11 TSchG Tierschutzgesetz - Erlaubnispflicht: Anwalt Telefon Rechtsberatung
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Hundetrainer brauchen keine Prüfung der Sachkunde wenn ..Anwalt Ackenheil Rechtsberatung Hundetrainer / Hundepsychologe / Hundetherapeut

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