20/10/18 17:00 Abgelegt in:
Fundtier |TierrechtStreunende Katzen: Wer kommt für die Tierarztkosten für aufgefundene Tiere auf?Streunende Katzen: Wer kommt für die Kosten des Tierarztes für aufgefundene Tiere auf? Kommunen müssen grundsätzlich die Kosten für eine tierärztliche Behandlung zahlen für aufgefundene Katzen.
Nur weil die Katzen frei herumgelaufen sind, handelt es sich bei den Katzen noch nicht um herrenlose Katzen, für die die Kommune nicht einstehen muss,..Koblenz Anwalt für Tierrecht
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