Streunende Katzen: Wer kommt für die Tierarztkosten für aufgefundene Tiere auf?

Streunende Katzen: Wer kommt für die Tierarztkosten für aufgefundene Tiere auf?

Streunende Katzen: Wer kommt für die Kosten des Tierarztes für aufgefundene Tiere auf? Kommunen müssen grundsätzlich die Kosten für eine tierärztliche Behandlung zahlen für aufgefundene Katzen.
Nur weil die Katzen frei herumgelaufen sind, handelt es sich bei den Katzen noch nicht um herrenlose Katzen, für die die Kommune nicht einstehen muss,..Koblenz Anwalt für Tierrecht

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Fundtier:Unterbringung, Futter, Tierarzt.Wer trägt die Kosten?

Fundtier:Unterbringung, Futter, Tierarzt..Wer trägt die Kosten?
„Staatsziel Tierschutz“ im Grundgesetz verankert... Mehr…lesen

Umgang mit Fundtieren, herrenlosen Tieren und Unterbringungstieren

Zum Umgang mit Fundtieren, herrenlosen Tieren und Unterbringungstieren
Zu dem Problemkreis „Fundtiere/herrenlose Tiere“ sind in letzter Zeit mehrere relevante Gerichtsentscheidungen veröffentlicht worden. Danach muss die Fundbehörde - also das Bürgermeisteramt der Stadt/ Gemeinde, in deren Gebiet das Tier gefunden worden ist - ein Tier, das sich außerhalb der Einwirkung seines bisherigen Halters und Betreuers befindet, auch dann als Fundtier behandeln, wenn ... Mehr…lesen

Fundtier: Stadt muss Kosten tragen

Fundtier: Kater - Stadt muss Tierarztkosten tragen
Die Stadt Bad Sachsa muss die Aufwendungen für die tierärztliche Versorgung eines in ihrem Stadtgebiet aufgefundenen Katers ersetzen. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden. Damit war die Klage eines Tierarztes, der die Aufwendungen für die tierärztliche Behandlung und anschließende Unterbringung eines verletzten Katers ersetzt begehrt hatte, erfolgreich....
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