04/01/15 13:48 Abgelegt in:
Tierrecht |TieranwaltJagen aus Gewissensgründen verboten
Reh, Wildschwein und Co. können künftig auch auf kleineren Waldgrundstücken vor dem Jäger sicher sein. Denn lehnt der Grundstückseigentümer die Jagd aus Gewissensgründen ab, muss er diese auf seinem Besitz nicht zulassen, urteilte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) (Az.: 9300/07)
EGMR beanstandet Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften.. Anwalt für Tierrecht Tieranwalt ACKENHEIL
Mehr…lesenTags:Tier ,Jagd,Tierschutz,Tierrechtsanwalt