Umgang mit Fundtieren, herrenlosen Tieren und Unterbringungstieren

Zum Umgang mit Fundtieren, herrenlosen Tieren und Unterbringungstieren
Zu dem Problemkreis „Fundtiere/herrenlose Tiere“ sind in letzter Zeit mehrere relevante Gerichtsentscheidungen veröffentlicht worden. Danach muss die Fundbehörde - also das Bürgermeisteramt der Stadt/ Gemeinde, in deren Gebiet das Tier gefunden worden ist - ein Tier, das sich außerhalb der Einwirkung seines bisherigen Halters und Betreuers befindet, auch dann als Fundtier behandeln, wenn ... Mehr…lesen

Fundtier: Stadt muss Kosten tragen

Fundtier: Kater - Stadt muss Tierarztkosten tragen
Die Stadt Bad Sachsa muss die Aufwendungen für die tierärztliche Versorgung eines in ihrem Stadtgebiet aufgefundenen Katers ersetzen. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden. Damit war die Klage eines Tierarztes, der die Aufwendungen für die tierärztliche Behandlung und anschließende Unterbringung eines verletzten Katers ersetzt begehrt hatte, erfolgreich....
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