Umgang mit Fundtieren, herrenlosen Tieren und Unterbringungstieren

Zum Umgang mit Fundtieren, herrenlosen Tieren und Unterbringungstieren
Zu dem Problemkreis „Fundtiere/herrenlose Tiere“ sind in letzter Zeit mehrere relevante Gerichtsentscheidungen veröffentlicht worden. Danach muss die Fundbehörde - also das Bürgermeisteramt der Stadt/ Gemeinde, in deren Gebiet das Tier gefunden worden ist - ein Tier, das sich außerhalb der Einwirkung seines bisherigen Halters und Betreuers befindet, auch dann als Fundtier behandeln, wenn ... Mehr…lesen