Tierschutzwidrige Anbindehaltung von Kühen

Tierschutzwidrige Anbindehaltung von Kühen

Kühe dürfen nicht ganzjährig ohne jeglichen Auslauf angebunden werden. Denn die ganzjährige Anbindehaltung und die damit einhergehende Bewegungsarmut der Rinder schränke „nahezu alle durch das Tierschutzgesetz geschützten Grundbedürfnisse der Rinder stark“ ein, stellte das Verwaltungsgericht Münster Anfang 2020 fest.

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