Tierrecht - Tierrechtsanwalt Ackenheil, bundesweite Rechtsberatung Tierrecht
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Entfernungen spielen aber heutzutage dank modernster Technik für die rechtliche Beratung keine Rolle mehr.
Die Rechtsberatung Tierrecht bzw. das Führen des Mandats kann online per E-Mail, telefonisch oder schriftlich auf dem Postweg erfolgen. Es wird für Sie eine feste Zeit reserviert in der Sie mit dem Anwalt ungestört sprechen können.
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Kanzlei für Tierrecht - bundesweit
Tieranwalt
Andreas Ackenheil
Raiffeisenstrasse 23 a
55270 Klein-Winternheim / Mainz
Tel.: 0 61 36 / 76 28 33
Fax: 0 61 36 / 76 32 91
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Info
Als eine der führenden Kanzleien für Tierrecht insbes. den Bestimmungen zur Haltung von Exoten, Reptilienhaltung, Genehmigungen zur Haltung von gefährlichen Tieren (Schlagen, Spinnen, Skorpione und ähnliche Tiere ) ist die Ackenheil Anwaltskanzlei seit über 15 Jahren auf die Themengebiete Recht rund um das Thema CITES, Artenschutz und dem Handel und der Haltung von Exoten, Reptilien spezialisiert und bundesweit tätig.
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Haltung von Exoten / Haltung gefährlicher Tiere
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- Genehmigungen zur Haltung gefährlicher Tiere
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- Verein Genehmigungen & Auflagen
Rechtliche Beratung Zoo / Tiergehege und ähnliche Betriebe
- Antragstellung Erlaubnis nach § 42 Abs. 2 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
- Genehmigungen Tiergehege
- Genehmigungen Zoo und ähnliche Einrichtungen
- Genehmigungen Wildgehege
- Antrag zur Errichtung , Erweiterung, wesentliche Änderung und dem Betrieb eines Zoos
- Antrag gemäß § 43 Abs. 3 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz Errichtung, Vergrösserung, Änderung sowie Betrieb eines Tiergeheges
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