04/04/15 12:55 Abgelegt in:
Fundtier |TierheimZum Umgang mit Fundtieren, herrenlosen Tieren und Unterbringungstieren Zu dem Problemkreis „Fundtiere/herrenlose Tiere“ sind in letzter Zeit mehrere relevante Gerichtsentscheidungen veröffentlicht worden. Danach muss die Fundbehörde - also das Bürgermeisteramt der Stadt/ Gemeinde, in deren Gebiet das Tier gefunden worden ist - ein Tier, das sich außerhalb der Einwirkung seines bisherigen Halters und Betreuers befindet, auch dann als Fundtier behandeln, wenn ...
Mehr…lesenTags:Tierarztkosten,ausgesetzte Tiere,Eigentumsaufgabe,Unterbringungskosten